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Der nun vorliegende Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung des Mietrechts ist aus Sicht von Haus & Grund Deutschland ein weiterer Angriff auf die Funktionsfähigkeit des Mietwohnungsmarktes. Verbandspräsident Kai Warnecke erklärt: „Dieser Entwurf ist ein Misstrauensvotum gegen die Millionen vermietender Privatpersonen, die den Großteil der Mietwohnungen bereitstellen. Wer Verträge immer weiter politisch kleinteilig steuert und Rechte zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche schwächt, wird am Ende weniger Investitionen und weniger Angebot bekommen.“
Haus & Grund Deutschland kritisiert, dass die Ausweitung der Schonfrist auf ordentliche Kündigungen keinen Schutz vor Wohnungslosigkeit bringe, sondern Zahlungsunwilligen helfe und Missbrauch zu Lasten privater Vermieter erleichtere. Sollten CDU, CSU und SPD daran festhalten, braucht es aus Sicht von Haus & Grund zumindest deutlich schnellere Verfahren (vollständige Befriedigung binnen drei Monaten), eine klare gesetzliche Definition der vollständigen Befriedigung inklusive Anwalts- und Prozesskosten sowie wirksame Grenzen gegen Wiederholung.
Die geplante starre Deckelung von Indexmieten ignoriert nach Auffassung des Verbandes die Kostenrealität der Vermietung. Indexmieten seien ein in der Praxis bewährtes Instrument zur langfristigen Wertsicherung und Planbarkeit – für Mieter und Vermieter. Problematisch sei jedoch schon heute die Kopplung an den Verbraucherpreisindex, weil dieser vermieterseitige Kostenentwicklungen – etwa im Handwerk und Bau – nur unzureichend abbilde. Dadurch sei der Substanzerhalt gefährdet. Ein pauschaler Deckel verschärfe dieses Problem, weil er Investitionen in Instandsetzung und Modernisierung zusätzlich ausbremse.
Das Justizministerium will zudem beim möblierten Wohnen neue Zuschlagsregeln einziehen. Dabei gilt die Mietpreisbremse bereits auch für möblierten Wohnraum. Ein individueller Zuschlag würde vor allem für vermietende Privatpersonen massiven bürokratischen Aufwand bedeuten. Der Verbandspräsident warnt vor absehbaren Nebenwirkungen: „Wenn Möblierung nur noch unter umfangreichen Nachweispflichten möglich ist, drohen Marktverschiebungen – etwa der Verkauf von Möbeln oder die Vermietung ohne Teilmöblierung, wie zum Beispiel Küchen. Das hilft weder Mietern noch dem Wohnungsangebot, sondern verknappt flexible Wohnformen zusätzlich.“
70 MILLIONEN
Die Landesregierung will 70 Millionen Euro aus dem sogenannten „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes dazu verwenden, um in Saarbrücken-Burbach,
Neunkirchen und Völklingen die Wohnqualität zu verbessern. Das Geld soll auch zur Bekämpfung von Schrottimmobilien verwendet werden. Weil mit dem Wort „Sondervermögen“ eigentlich Sonderschulden gemeint sind, hat man es zum Unwort des Jahres 2025 gekürt. Wenn damit nun saarländische Schrottimmobilien gekauft werden, sieht es so aus, als würde beinahe jeder Bundesbürger einen Euro spenden, damit das arme Saarland weniger Schrottimmobilien hat. Aber so wird es natürlich nicht kommen.
Arbeits- und Sozialminister Jung bezeichnet das Leben für Menschen, die in Schrottimmobilien wohnen müssen, zutreffend als unwürdig. Den Zustand will er beenden. Dazu will er auch den „Zugriff auf die Immobilie“ nutzen, sofern das dafür ein „gutes Instrument“ ist. Mit Verlaub: Dazu brauchen wir weniger Geld als vielmehr den Willen, vorhandenes Recht konsequent anzuwenden. Die erforderlichen rechtlichen Mittel im BGB und im Polizeirecht haben wir schon lange.
Einen Plan hat die Landesregierung anscheinend ohnehin nicht. Sie hat nur das Geld. Deshalb verfährt sie getreu dem Motto: „Wenn Du nicht mehr weiter weißt, bilde einen Arbeitskreis.“ Damit das nicht auffällt, bezeichnet sie den Arbeitskreis als „Task Force“ und will dem offenbar eine „Arbeitsgruppe“ vor-
schalten.
Auf die Ergebnisse dieser Arbeitskreise sind wir gespannt. Will das Land etwa Immobilienspekulanten, die ihre Objekte leer stehen lassen, mit Steuergeldern belohnen und den Kaufpreis zahlen, den die Spekulanten aufrufen? Oder traut man sich an enteignungsgleiche Eingriffe und verwendet dann die Bundesmittel, also die fremden (Steuer-)Gelder, um mit den Spekulanten jahrelang teure Gerichtsverfahren zu führen?
Könnte man nicht stattdessen den teilweise maroden Immobilienbestand im Saarland wirklich auf Vordermann bringen und über Förderungen dafür sorgen, dass wir uns auch in Zukunft warme Wohnungen leisten können?
70 Millionen Euro sind sehr viel Geld. Das lässt hoffen, dass davon etwas übrigbleibt, wenn die Arbeitskreise mit der Entscheidungsfindung fertig sind.
Bleiben wir also zuversichtlich. Und denken Sie an unseren Zentralverbandstag am 21. Mai 2026!
Herzlichst grüßt Sie Ihr Verbandsvorsitzender
Norbert Behle
Energiewende muss technologieoffen, flexibel und einfach sein
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland forderte heute die Regierungskoalition auf, das Heizungsgesetz abzuschaffen. Verbandspräsident Kai Warnecke sagte: „Die Zeit drängt, schließlich müssten Eigentümer in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bei Nicht-Einlösung dieses Koalitionsversprechens bereits ab Juli eine neue Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betreiben.“ Das sei für viele möglich, für viele andere aufgrund technischer und finanzieller Hürden jedoch nicht.
Warnecke betonte, dass die Energiewende nur funktionieren könne, wenn die Koalition nun zügig ein Gebäudemodernisierungsgesetz vorlege, dessen Vorgaben von jedem Eigentümer ohne teure Zwischenlösungen erfüllt werden können: „Es muss beispielsweise möglich sein, weiterhin eine bezahlbare Brennwertheizung einbauen zu können, solange das Haus weder vollständig mit erneuerbaren Energien beheizt noch an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann.“
Der Verband erinnerte zudem daran, dass mit dem Heizungsgesetz mietrechtliche Änderungen vorgenommen wurden, die den Einsatz klimaneutraler Heizungen in vermieteten Gebäuden erschweren. „Eine auf 50 Cent pro Quadratmeter begrenzte Mieterhöhung für den Einbau einer klimaneutralen Heizung war 2023 schon unrealistisch und ist es heute umso mehr. Diese Kappungsgrenze muss konsequenterweise ebenfalls abgeschafft werden“, forderte Warnecke.
Ohne Ihre Stimme entscheiden andere

