Nachrichten aus den Ortsvereinen

 

Wir machen uns stark für Ihr privates Immobilien-Eigentum!

Erfahren Sie hier mehr zu den aktuellen Terminen, Themen und Aktionen der 25 Ortsvereine im Landesverband Haus & Grund Saarland - einfach den Ortsnamen anklicken und mehr erfahren.

Altenkessel

Mitgliederversammlung im ehemaligen Rathaus

Am 6.6.2025 fand die jährliche Mitgliederversammlung von Haus & Grund Altenkessel in den Räumen der Arbeiterwohlfahrt, ehemaliges Rathaus, Gerhardstraße 7, statt. Die Vorsitzende Hannelore Stier-Kohler begrüßte die Mitglieder, die in diesem Jahr zur Versammlung gekommen waren. Sie stellte fest, dass die Tagesordnung ordnungsgemäß sowohl im Haus & Grund-Mitgliedermagazin als auch im Altenkesseler Anzeiger veröffentlicht wurde, die Versammlung damit ordnungsgemäß eingeladen und beschlussfähig ist.

Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung vom 5.7.2024 wurde von der Schriftführerin Norga Lüdecke verlesen und von der Versammlung genehmigt. Die Vorsitzende berichtete, dass wir zur Zeit 324 Mitglieder haben, die Ein- und Austritte ausgeglichen sind. Die Sprechstunden werden gut besucht. Hauptthemen sind mittlerweile Nachbarschaftsrecht und Mietrecht, vereinzelt aber auch immer noch Bergschadensrecht. Sie informierte, dass noch eine Klage von Haus & Grund Deutschland gegen die Grundsteuer läuft, der noch nicht entschieden ist.

Die Kassiererin legte ihren Kassenbericht für das Jahr 2024 vor. Frau Bode-Weber erklärte für die Kassenprüfer, dass die Kasse am 21.5.25 geprüft wurde und dass es keine Beanstandungen ergab. Frau Offermann beantragte die Entlastung des Vorstandes, lobte den Vorstand für das Engagement. Einstimmig wird von den Mitgliedern die Entlastung erteilt. Die anwesenden Vorstandsmitglieder stimmten, da betroffen, nicht mit ab. Bei den folgenden Wahlen wurde der gesamte  Vorstand wiedergewählt, mit Ausnahme von Herrn Reuber, der sich nicht mehr zur Wiederwahl stellte. Als neuer Beisitzer wurde Jörg Raubuch gewählt. Als Kassenprüferinnen wurden Frau Bode- Weber und Frau Kölsch einstimmig wiedergewählt.

Dr. Werner Ehl von der Verbraucherzentrale hielt einen interessanten Vortrag zum Thema Schimmelbildung, seine Ursachen und entsprechende Gegenmaßnamen. Er verwies auf das Energiesparen, erläuterte die Vorurteile gegen  Wärmedämmung und beschrieb die Entstehung von Schimmel. Als Gegenmaßnahmen erläuterte er das Entziehen von Feuchtigkeit und das richtige Lüften der Räumlichkeiten. Die Vorsitzende beendete die Sitzung um 19:47 Uhr und lud die anwesenden Mitglieder zu einem Imbiss und zu einem kühlen Getränk ein.

Norga Lüdecke, Schriftführerin

Bexbach

Verein Bexbach

 

Dillingen/Merzig

Einladung Mitgliederversammlung

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Haus-,
Wohnungs- und Grundeigentümervereines Dillingen und Untere
Saar – Haus & Grund Dillingen/Merzig für

Mittwoch, 21. Mai 2025, Beginn ist um 18.30 Uhr.

Tagungsort ist die Stadthalle
Dillingen, Großer Gesellschaftsraum.
Tagesordnung
1) Eröffnung und Begrüßung mit Totenehrung
2) Geschäftsbericht des 1. Vorsitzenden Rechtsanwalt
Dr. Michael Weiskopf
3) Aussprache zum Geschäftsbericht
4) Kassenbericht 2024 der Kassiererin Jennifer Herzog
5) Aussprache zum Kassenbericht
6) Bericht des Kassenprüfers Herrn Niederkorn
7) Wahl eines/einer Versammlungsleiters/in
8) Entlastung des Vorstandes
9) Neuwahl Kassenprüfer/in
10) Sonstiges
11) Vortrag zum Thema: „Photovoltaik und Wärmepumpe –
      macht das Sinn?“


In diesem Vortrag erfahren Sie, wie Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen
zusammenarbeiten können, um eine nachhaltige
und effiziente Heizlösung zu schaffen. Neben der Einführung
in die Funktionsweise beider Technologien ist Gegenstand des
Vortrages die Darstellung, wie die Kombination beider Systeme
zu Kosteneinsparungen und einer höheren Energieeffizienz führen
kann. Der Vortrag richtet sich an Mitglieder, die mehr über
die Vorteile und Möglichkeiten der Kombination von Wärmepumpen
und Photovoltaik erfahren möchten. Welches System
ist für welches Haus geeignet? Lohnt sich eine Solaranlage auf
meinem Dach oder am Haus in Kombination mit einer Wärmepumpe?


Auf diese Fragen und die passenden Förderprogramme
des Bundes geht der Vortrag ebenfalls ein. Referent ist Jörg
Sperling, Geschäftsführer der Sperling Solar GmbH in Schmelz.


Interessenten und Gäste sind sehr willkommen. Jede/r Teilnehmer/
in erhält einen Verzehrbon im Wert von 5 Euro.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Satzungsänderung keine
weitere schriftliche Einladung per Brief ergeht.


Rechtsanwalt Dr. Michael Weiskopf, 1. Vorsitzender

Dudweiler

...

Gersweiler

Beratung nach telefonischer Vereinbarung

mit Herrn Schub, Telefon: 0681/ 96 86 57 25

Göttelborn

Mitgliederversammlung mit Sommerfest

Nach dem wunderschönen Sommerfest im vorigen Jahr wurde gemeinsam beschlossen es 2025 zu wiederholen. Doch dieses Jahr werden wir es mit unserer Mitgliederversammlung kombinieren.


Wir laden unsere Mitglieder daher sehr herzlich für Donnerstag, 14.08.2025, ab 17.00 Uhr zur Martinshütte in Göttelborn ein.
Wir beginnen mit unserer Mitgliederversammlung und danach feiern wir gemeinsam. Wir grillen und es wird auch wieder leckeren Kuchen geben.
Das Essen spendiert der Verein und die Getränke werden zum ermäßigten Preis angeboten.


Wir freuen uns, viele Mitglieder begrüßen zu dürfen.
Anmeldung bitte unter 06825/7719 bis zum 05.08.25

Die Tagesordnungspunkte der Mitgliederversammlung:
1. Begrüßung und Totenehrung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Bericht der Vorsitzenden
4. Bericht des Kassierers
5. Bericht des Kassenprüfers
6. Aussprache über die Berichte
7. Wahl eines Versammlungsleiters
8. Entlastung des Vorstandes
9. Wahl des neuen Vorstands
10. Wahl der Kassenprüfer
11. Verschiedenes
12. Schlusswort der/des Vorsitzenden

 

Großrosseln

-

Heiligenwald - Landsweiler-Reden

Festakt der Gemeinde Schiffweiler zu Ehren der Bürgermeister

Am Donnerstag, dem 26. September war der Vereinsvorsitzende zu dem Festakt
der Gemeinde Schiffweiler in der Lindenhalle in Stennweiler ein-
geladen. Hier wurde in einer zweieinhalbstündigen Veranstaltung
der scheidende Bürgermeister von Schiffweiler Markus Fuchs ge-
ehrt und aus dem Amt verabschiedet. Sein Nachfolger im Amt
des Bürgermeisters Cedric Jochum erhielt seine Ernennungsur-
kunde.

Der Vereinsvorsitzende dankte Markus Fuchs für die sehr gute
Zusammenarbeit und seinen unermüdlichen Einsatz für die Ge-
meinde Schiffweiler mit Ihren Ortsteilen und wünschte Ihm einen
angenehmen Wohlfühlruhestand bei bester Gesundheit. Im
Namen des Ortsvereines überreichte er ihm eine Auswahl an
selbstgebrannten Edelschnäpsen. Dem neu ernannten Bürger-
meister Cedric Jochum gratulierte er zur Ernennung und wünschte diesem Wohlbefinden und Erfolg in seiner neuen Tätigkeit. Er überreichte ihm hierzu im Namen des Ortsvereines - als symbolische Geste - einen Ehrenhäckel des saarländischen Bergbaues.

Bildunterschrift: Der Vorsitzende Klaus Bernd Barrois überreicht dem neuen
Bürgermeister von Schiffweiler Cedric Jochum einen Ehrenhäckel

Gelungenes, fröhliches Oktoberfest

Am Samstag, dem 19. Oktober, hatte der Verein zum „Saarländischen
Oktoberfest mit Gefi llden“ in die Klinkenthalhalle eingeladen.
Bei stimmungsvoller Akkordeonmusik verbrachten die
Vereinsmitglieder mit dem Vorstand unterhaltsame gesellige
Stunden. Die Bekundungen zum Abschluss der Veranstaltung
waren überaus positiv: „Es war ein schöner Wohlfühlabend und
wir sind gerne im nächsten Jahr wieder dabei.“


Erreichbarkeit per @Mail

Aufgrund eines Systemausfalles ist der Ortsverein derzeit nicht
unter der veröffentlichten Mailadresse hug-hlw-lr@gmx.de zu
erreichen. Wir bitten deshalb, Mails direkt an die Mailadresse
des Vorsitzenden klaus-bernd.barrois3@hdi.de zu senden.
Zu der aktuellen Situation bitten wir unsere Mitglieder um Ihr
Verständnis und sind bemüht, möglichst schnell eine neue Vereins-
Mail-Adresse einzurichten.

 

[nbs

 
Heusweiler

Seite in Arbeit

Homburg

Der Haus und Grund Eigentümerschutzgemeinschaft des Saarpfalzkreises in Homburg e.V. lädt für
                                 Donnerstag, den 06. März 2025 um 19:00 Uhr
zur Mitgliederversammlung ins
Ristorante La Fattoria, Sickinger Str. 92, 66424 Homburg, ein. 

Tagesordnung

1) Eröffnung und Begrüßung

2) Bericht des 1. Vorsitzenden

3) Bericht des Kassierers

4) Bericht der Kassenprüfer

5) Entlastung des Vorstandes

6) Neuwahl des Vorstandes

7) Wahl des Kassenprüfers

8) Verschiedenes

Wie üblich sind nach der Versammlung alle Teilnehmer herzlich zu einem Umtrunk und kleinem Imbiss eingeladen."

Klarenthal-Krughütte

Einladung zum „Sommertreff“ im Biergarten

Zum zwischenzeitlich schon traditionellen „Sommertreff“ lädt Haus & Grund Klarenthal-Krughütte seine Mitglieder für

Sonntag, 24. August 2025, 11.00 Uhr,

in den Biergarten der Gaststätte „Zum Dorfkrug“, Friedrichstraße 17, 66127 Sbr.-Klarenthal, ein. Lassen Sie daheim die Küche kalt, denn für Speis
und Trank ist gesorgt und die bekannten „Krihidder Eilekäpp“ geh’n immer.

Zur besseren Planung wird um telefonische Anmeldung bei Haus & Grund Klarenthal-Krughütte, Tel. 0681 / 68663340, bis zum 18. August gebeten.

Lebach

Einladung zur Mitgliederversammlung


Wir laden ein zur Mitgliederversammlung des Haus-, Wohnungs-
und Grundeigentümervereins Lebach, Schmelz, Eppelborn
e.V. am Dienstag, 30. Januar, 18.00 Uhr, im Restaurant
Bürgerstuben, Jabacherstraße 28, Lebach.

Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Protokollführung
3. Neuwahl des/der 1. Vorsitzende(n)

Der Vorstand

Neunkirchen

Einladung zum Frühlingsfest

Zu unserem Frühlingsfest am
                                                      Donnerstag, dem 13. März, um 18.00 Uhr,
laden wir alle Mitglieder herzlich ein.
Veranstaltungsortist die Pizzeria Da Antonietta,
Bürgermeister-Regitz-Straße 145 in 66539 Neunkirchen-Wellesweiler.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bis zum 5. März 2025.

Der Vorstand

Ostsaar / Pfalz

Gemeinsames Sommerfest
Am Samstag, dem 5. Juli 2025, luden die Haus & Grund-Vereine
Quierschied, Ostsaar/Pfalz und St. Wendel bei sonnigem Wetter
zu einem gemeinsamen Sommerfest ein. Zahlreiche Mitglieder
folgten der Einladung und verbrachten einen angenehmen
Nachmittag auf dem Vereinsgelände des Schützenvereins
Quierschied, der von Austausch und Geselligkeit geprägt war.

Das schöne Wetter trug zu einem angenehmen Miteinander
unter freiem Himmel bei. Sowohl langjährige als auch neue Mitglieder
nutzten die Gelegenheit, sich kennenzulernen und die
Gemeinschaft der Vereine zu erleben – insbesondere die Kommunikation
der Mitglieder der drei Vereine untereinander führte
zu einem wertvollen Austausch.

Für das leibliche Wohl war bestens gesorgt: Frei nach saarländischer
Manier konnten die Mitglieder herzhafte Schwenker, Grillwürste
und hausgemachte Salate genießen und sich außerdem
an süßen Köstlichkeiten sowie kühlen Getränken erfreuen. Ein
herzlicher Dank gilt der tüchtigen Wirtin des Schützenhauses,
Kimberly Reitz, die mit ihrer sympathischen Art für eine erstklassige
Bewirtung sorgte.

Ein besonderer Programmpunkt war die Vorführung des örtlichen
Schützenvereins, der mit einer interessanten Präsentation
verschiedener Waffen für Aufmerksamkeit sorgte. Die fachkundigen
Erläuterungen boten den Gästen einen informativen
Einblick in diese interessante Sportart. Neben dem Programm
stand vor allem der persönliche Austausch im Mittelpunkt. In
lockerer Atmosphäre wurden Gespräche geführt und Kontakte
gepfl egt. Die durchweg positive Resonanz zeigt, wie wichtig
solche Veranstaltungen für den Zusammenhalt im Verein sind.


Wir bedanken uns bei allen, die zum Gelingen des Festes beigetragen haben!

Kristina-Marisa Uth
1. Vorsitzende Haus & Grund Quierschied

*****

Verwalterlose Wohnungseigentümergemeinschaft – Selbstverwaltung als Alternative

Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wird in der Regel von einem externen, professionellen Verwalter übernommen. Dieses klassische Modell bietet zahlreiche Vorteile: Fachkompetenz in der Immobilienverwaltung, Entlastung der Eigentümer bei Buchhaltung, Objektbetreuung und der Organisation von Eigentümerversammlungen. Doch während große WEGs problemlos eine Hausverwaltung finden, stehen kleinere Gemeinschaften – oft mit nur zwei oder drei Einheiten – zunehmend vor dem Problem, dass sich kein Verwalter für sie findet.

 Warum lehnen Verwalter kleine WEGs oft ab?

 1. Wirtschaftliche Aspekte

Verwaltungen sind gewinnorientierte Unternehmen. Der Zeitaufwand für grundlegende Aufgaben wie die Vorbereitung und Durchführung einer Eigentümerversammlung ist unabhängig von der Größe der WEG – ob drei oder 30 Teilnehmer. Dennoch wird das Verwalterentgelt meist pro Einheit berechnet, sodass der finanzielle Ertrag bei kleinen Gemeinschaften deutlich geringer ausfällt.

Folge:

- Kleinere WEGs müssen oft höhere monatliche Verwaltungskosten pro Einheit tragen.
- Für Verwalter lohnt sich der Aufwand wirtschaftlich kaum.

 2. Überlastung und mangelnde Individualität

Viele Hausverwaltungen betreuen eine große Anzahl von Objekten. Da ihr Zeitbudget begrenzt ist, leiden insbesondere kleinere WEGs unter mangelnder Priorisierung. Die Folge: Stillstand, fehlende persönliche Betreuung und Unzufriedenheit unter den Eigentümern.

 Die Alternative: Selbstverwaltung gemäß WEG

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sieht ausdrücklich die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Selbstverwaltung vor. Eine professionelle Hausverwaltung ist keine Pflicht – und für kleinere WEGs kann die Eigenverwaltung eine sinnvolle und kostengünstige Lösung sein.

 Vorteile der Selbstverwaltung

Kostensenkung: Deutlich reduzierte Verwaltungskosten, da keine externen Dienstleister beauftragt werden müssen.
Transparenz: Volle Kontrolle über Finanzen und Entscheidungsprozesse.
Schnelle Entscheidungen: Kurze Wege und pragmatische Lösungen vor Ort.
Stärkeres Gemeinschaftsgefühl: Höhere Identifikation der Eigentümer mit dem gemeinsamen Eigentum.

 Herausforderungen der Selbstverwaltung

- Fehlendes Fachwissen: Ohne Kenntnisse im WEG-Recht, in der Buchführung oder Gebäudebewirtschaftung können Fehler entstehen.
- Organisatorische Schwierigkeiten: Unterschiedliche Meinungen können zu Konflikten führen – „viele Köche verderben den Brei“.

Praktische Umsetzung: Worauf ist zu achten?

Damit die Selbstverwaltung funktioniert, sollten folgende Punkte beachtet werden:

 1. Klare Verantwortungsstruktur
- Ein Eigentümer sollte die Federführung übernehmen (z. B. als Verwaltungsbeirat oder „verwaltender Eigentümer“).
- Aufgabenverteilung festlegen (z. B. Finanzen, Handwerkerkoordination, Protokollführung).
 2. Externe Beratung bei Bedarf
- Buchhaltung & Abrechnungen:
Viele Hausverwaltungen bieten gegen Pauschale einen Buchhaltungsservice an.
- Rechtliche Fragen:
Rechtsberatung durch Vereine wie Haus & Grund oder einen Fachanwalt für WEG-Recht.
 3. Regelmäßige Kommunikation
- Klare Absprachen und Protokolle vermeiden Missverständnisse.
- Digitale Tools (z. B. Cloud-Ordner für Dokumente, Abstimmungs-Apps) können die Organisation erleichtern.

Fazit: Ist Selbstverwaltung das Richtige für Ihre WEG?

Die Selbstverwaltung ist nicht für jede WEG geeignet. Voraussetzung ist, dass die Eigentümer bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, konstruktiv zusammenzuarbeiten und bei Bedarf punktuell externe Unterstützung einzuholen. Für kleinere WEGs, die Schwierigkeiten haben, einen Verwalter zu finden, kann die Eigenverwaltung jedoch eine attraktive Alternative sein – kostengünstiger, transparenter und mit einem stärkeren Gemeinschaftsgefühl. Ein gut organisiertes Selbstverwaltungsmodell kann nicht nur Geld sparen, sondern auch das Miteinander im Haus verbessern.

Ein Bild, das Menschliches Gesicht, Person, Mann, Krawatte enthält.

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Dr. Ralf Heydrich

Fachanwalt für Miet- u. Wohnungseigentumsrecht

Rechtsberater bei HuG Ostsaar/Pfalz und St. Wendel

Ottweiler

Mitgliedsbeiträge


Die Mitgliedsbeiträge, laut Mitgliederbeschluss 40 Euro im Jahr,
werden im März 2025 eingezogen. Sollte sich Ihre Bankverbindung
geändert haben bitten wir um rechtzeitige Mitteilung unter
Tel. 06824/5153. Bankrücklastschriftgebühren müssen wir
leider weiterbelasten.

Quierschied

Gemeinsames Sommerfest

Am Samstag, dem 5. Juli 2025, luden die Haus & Grund-Vereine
Quierschied, Ostsaar/Pfalz und St. Wendel bei sonnigem Wetter
zu einem gemeinsamen Sommerfest ein. Zahlreiche Mitglieder
folgten der Einladung und verbrachten einen angenehmen
Nachmittag auf dem Vereinsgelände des Schützenvereins
Quierschied, der von Austausch und Geselligkeit geprägt war.


Das schöne Wetter trug zu einem angenehmen Miteinander
unter freiem Himmel bei. Sowohl langjährige als auch neue Mitglieder
nutzten die Gelegenheit, sich kennenzulernen und die
Gemeinschaft der Vereine zu erleben – insbesondere die Kommunikation
der Mitglieder der drei Vereine untereinander führte
zu einem wertvollen Austausch.


Für das leibliche Wohl war bestens gesorgt: Frei nach saarländischer
Manier konnten die Mitglieder herzhafte Schwenker, Grillwürste
und hausgemachte Salate genießen und sich außerdem
an süßen Köstlichkeiten sowie kühlen Getränken erfreuen. Ein
herzlicher Dank gilt der tüchtigen Wirtin des Schützenhauses,
Kimberly Reitz, die mit ihrer sympathischen Art für eine erstklassige
Bewirtung sorgte.


Ein besonderer Programmpunkt war die Vorführung des örtlichen
Schützenvereins, der mit einer interessanten Präsentation
verschiedener Waffen für Aufmerksamkeit sorgte. Die fachkundigen
Erläuterungen boten den Gästen einen informativen
Einblick in diese interessante Sportart. Neben dem Programm
stand vor allem der persönliche Austausch im Mittelpunkt. In
lockerer Atmosphäre wurden Gespräche geführt und Kontakte
gepfl egt. Die durchweg positive Resonanz zeigt, wie wichtig
solche Veranstaltungen für den Zusammenhalt im Verein sind.


Wir bedanken uns bei allen, die zum Gelingen des Festes beigetragen
haben!

Kristina-Marisa Uth
1. Vorsitzende Haus & Grund Quierschied

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Instandhaltungspflichten in Mietverhältnissen 

Die Instandhaltung einer Mietwohnung stellt einen zentralen Punkt im Mietverhältnis dar. Sie betrifft sowohl den Erhalt der Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB) als auch die Verantwortung für Reparaturen im Schadensfall. In der Praxis stellt sich regelmäßig die Frage, inwiefern und unter welchen Bedingungen Vermieter diese Pflichten auf Mieter – insbesondere im Rahmen sogenannter Kleinreparaturklauseln – übertragen dürfen.  

I. Gesetzliche Grundverteilung der Instandhaltungspflichten

Nach der gesetzlichen Regelung, § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB, obliegt die Instandhaltungspflicht grundsätzlich dem Vermieter:

„Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“

Dies umfasst sowohl die Instandhaltung (Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes) als auch die Instandsetzung (Behebung von Schäden oder Mängeln). Der Vermieter muss sämtliche Maßnahmen treffen, um die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache zu gewährleisten.

 

II. Übertragbarkeit von Instandhaltungsverpflichtungen auf den Mieter? 

1. Grundsatz: Keine generelle Übertragung

Eine generelle Übertragung von Instandhaltungspflichten auf den Mieter durch AGB ist unzulässig, und zwar auch dann, wenn die Reparaturpflicht gegenständlich und betragsmäßig in dem gebotenen Umfang beschränkt ist (BGH, Urt. v. 06.05.1992 – VIII ZR 129/91).

 2. Ausnahme: Kleinreparaturklauseln

Eine eingeschränkte Abwälzung von Instandsetzungspflichten ist jedoch im Rahmen sogenannter Kleinreparaturklauseln zulässig. Der Mieter kann durch wirksame Klausel verpflichtet werden, die Kosten für kleinere Reparaturen an Installationen für Elektrizität, Wasser, Gas oder für die Heiz- und Sanitäranlagen selbst zu tragen.

 a) Voraussetzungen für die Wirksamkeit

Der BGH hat folgende Anforderungen an die Wirksamkeit von Kleinreparaturklauseln entwickelt (vgl. BGH, Urt. v. 07.06.1989 – VIII ZR 91/88):

- Beschränkung auf bestimmte Ausstattungsgegenstände:

Reparaturen müssen sich auf Installationen beziehen, die dem häufigen und direkten Zugriff des Mieters unterliegen.

- Höchstgrenze für Einzelreparatur:

Die Kosten müssen betragsmäßig begrenzt sein (i. d. R. 100 bis max.150 €). Zu beachten ist hierbei, dass der Mieter nicht verpflichtet ist (und auch nicht durch die Klausel verpflichtet werden kann), bis zu dem in der Klausel genannten Betrag anteilig einzustehen, sondern er nur dann überhaupt zur Kostentragung verpflichtet ist, wenn die Kosten der einzelnen Reparatur den genannten Betrag nicht übersteigen (keine „Selbstbeteiligung“!).

 - Höchstgrenze für bestimmten Zeitraum:

Eine Kappungsgrenze für einen bestimmten Zeitraum, z.B. pro Jahr, muss zwingend in der Klausel enthalten sein, damit sie Wirksamkeit entfaltet (z. B. 8 % der Jahresmiete, so AG Völklingen, Beschluss vom 10. Januar 2023 – 5 C 188/22 (14)).

- Keine versteckte Instandsetzungspflicht:

Schäden durch Abnutzung bleiben Sache des Vermieters.

 b) Beispiel für eine wirksame Klausel:

Ein Bild, das Text, Schrift enthält.

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Die vorstehende Klausel ist in § 16 des Haus & Grund - Mustermietvertrages enthalten – damit ist der Vermieter in jedem Fall auf der sicheren Seite, denn die Klausel erfüllt sämtliche Anforderungen der Rechtsprechung.

 III. Fazit

Die gesetzliche Grundverteilung sieht eindeutig die Instandhaltungspflicht beim Vermieter. Eine wirksame Abweichung hiervon ist nur im engen Rahmen zulässig – insbesondere im Wege klar formulierter und angemessen begrenzter Kleinreparaturklauseln. Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass die Klausel so formuliert ist, dass sie den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung genügt. Unwirksame Klauseln können im Einzelfall zur Unwirksamkeit der gesamten Abwälzung führen – mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen für den Vermieter. 

Gerne berät Sie deshalb Ihr Haus & Grund-Verein zu dieser Thematik und steht für Rückfragen zur Verfügung!

Kristina-Marisa Uth

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht

1. Vorsitzende Haus & Grund Quierschied e.V.

Rechtsberaterin Haus & Grund Ostsaar/Pfalz und Haus & Grund St. Wendel

Riegelsberg - Köllertal

Mitgliederversammlung wählt neuen Vorstand


Zur Neuwahl des Vorstands hatte Haus & Grund Riegelsberg –
Köllertal eingeladen. Neben zahlreichen Mitgliedern konnte
Vorsitzender Horst Altmeyer den stellvertretenden Landesvorsitzenden
Gerold Senz begrüßen, der routiniert die Tagesordnung
abwickelte. Altmeyer ging in seinem Bericht auf die positive
Mitgliederentwicklung ein, sodass die Mitgliederzahl inzwischen
die 320 überschritten hat. Neben aktuellen Vorträgen
zum Mietrecht fanden insbesondere die Vereinsfahrten zur Bundesgartenschau
in Mannheim 2023 sowie 2024 nach Heidelberg
regen Zuspruch der Mitglieder.

Die Wahlen zum Vorstand brachten folgendes Ergebnis: Vorsitzender
Horst Altmeyer, stellvertretende Vorsitzende und Schatzmeisterin
Elke Glandien, stellvertretender Vorsitzender und Geschäftsführer
Michael Del Fabro, Schriftführerin Claudia Jene,
Organisationsleiter Michael Meyer, Beisitzer Steven-Michael
Burkart, Halina Förster, Brigitte Habicht, Rechtsanwalt Sebastian
Hamm. Rechnungsprüfer sind Wolfgang Klein und Gerhard
Scherzinger. Brigitte Habicht wurde für die Vorstandswahl bei
Haus & Grund Saarland vorgeschlagen und auf dem Landesverbandstag
am folgenden Tag auch gewählt. Sämtliche Wahlen
erfolgten einstimmig.


Auf der Tagesordnung stand des Weiteren die Weiterentwicklung
der Vereinssatzung an die Anforderungen der Praxis und
die neuesten rechtlichen Vorgaben. Der vom Vorstand vorgelegte
Entwurf wurde in Abstimmung mit dem Experten für Vereinsrecht
Rechtsanwalt Patrick Nessler, St. Ingbert, erarbeitet
und von der Versammlung einstimmig beschlossen.


Im Anschluss an die Versammlung trafen sich die Mitglieder zu
einem gemeinsamen Imbiss. Für Samstag, den 13. September,
ist die nächste Vereinsfahrt nach Straßburg terminiert. Ebenso
sind wieder monatliche Beratungsstunden geplant.

Saarbrücken

Einladung zur Mitgliederversammlung

 

Der Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Saarbrücken  

lädt am Donnerstag, dem 26. Juni 2025, um 18:00 Uhr, 

zur Mitgliederversammlung ein.  

Bitte beachten Sie den Veranstaltungsort: Restaurant Undine, Bismarckstraße 129 in 66121 Saarbrücken 

Tagesordnung

1) Eröffnung und Begrüßung

2) Festststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung und Protokollführung

3) Totenehrung

4) Genehmigung des letzten Protokolls der Generalversammlung 2024

5) Bericht des Vorstandes:

    a. Bericht der 1. Vorsitzenden

   b. Kassen- und Bilanzbericht

6) Bericht der Kassenprüfer

7) Aussprache zu den Berichten

8) Entlastung des Vorstandes

9) Beschlussfassung über die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge

10) Referat von Herrn Dipl.-Ing. Eric Ackermann vom Ingenieurbüro   BBA in Saarbrücken

      Thema: Aktuelle Entwicklung in der Förderlandschaft für Immobilien

11) Diskussion/sonstige Anträge 

Nach der Versammlung sind alle Teilnehmer recht herzlich zu einem kleinen Imbiss eingeladen. 

Für den Vorstand:
1. Vorsitzende Rechtsanwältin Christian Hoffmann

Saarlouis

Einladung zur Mitgliederversammlung


Hiermit laden wir unsere Mitglieder recht herzlich zu unserer
Mitgliederversammlung am 2.10.2025, um 18.00 Uhr, in das
Vereinshaus Fraulautern, Saarbrücker Straße 5, in 66740 Saarlouis- Fraulautern, ein.


Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
1. Begrüßung und Gedenken an die verstorbenen Mitglieder
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Tätigkeitsberichte
a) des Vorsitzenden
b) des Geschäftsführers der Service UG
4. Kassenberichte
5. Aussprache über die Berichte
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Wahl eines Versammlungsleiters
8. Entlastung des Vorstandes
9. Neuwahl der Kassenprüfer
10. Referat über aktuelle Mietrechtsfragen
11. Verschiedenes


Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie zahlreich dieser
Einladung folgen würden.


Der Vorstand im Auftrag,
Kurt Engel, 1. Vorsitzender

Spiesen-Elversberg

Haus und Grund Spiesen-Elversberg

Ansprechpartner:
Wolfgang Korte

Wilhelmstraße 30
66583 Spiesen-Elversberg

Telefon: 0 68 21 / 7 85 32

E-Mail: wkorte612@aol.com
Internet: www.hug-elversberg.keepfree.de

Sprechstunden und Rechtsberatung:

Sprechstunden finden nach Anmeldung unter Telefon 06821/78532 mit dem 1. Vorsitzenden, Wolfgang Korte, jeden 1. Mittwoch im Monat, im Rathaus Café – Spiesen von 14 Uhr bis 16 Uhr statt.

Bei Rechtsanliegen wird ein Termin für ein Beratungsgesprächin der Rechtsabteilung in Saarbrücken beim Landesverband Saar vereinbart.

St. Ingbert

Neues zum Thema „Heizungsgesetz“ 

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das vielen auch als  „Heizungsgesetz“ bekannt ist. Das Gesetz regelt die Umstellung von fossil erzeugter auf klimafreundliche Wärme in Deutschland, denn bis spätestens zum Jahr 2045 sollen fossile Brennstoffe vollständig durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden. Welche Möglichkeiten Sie als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer haben, welche Fristen gelten und was nun veranlasst werden soll, erläutert Ihnen Herr Eric Scherer, Landesinnungsmeister der Schornsteinfegerinnung für das Saarland,

am 23.06.2025, 19.00 Uhr, in den Räumen der Schornsteinfegerinnung, Kahler Allee 37, Rohrbach.

 

Zu diesem Vortrag laden wir unsere Mitglieder und interessierte Gäste herzlich ein. Es besteht vor Ort auch die Gelegenheit, sich mit der Funktionsweise von Wärmepumpen und Wärmepumpen-Hybridheizungsanlagen in Theorie und Praxis vertraut zu machen. 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und bitten, wie immer, möglichst um Voranmeldung unter 06894 6522 oder per Mail an hausundgrund-st.ingbert@t-online.de .  

*****

Die Betriebskostenabrechnung: Fakten, Fehler, Fristen

Über die Kosten, die mit dem Betrieb einer vermieteten Immobilie einhergehen und die den Gebrauch der Mietsache ermöglichen, haben Vermieter den Mietern jährlich Abrechnungen zu erteilen. Damit das rechtssicher gelingt und unnötige Diskussionen vermieden werden können, sind einige elementare Grundsätze zu beachten.

Über die allgemeinen Grundsätze, aber auch über aktuelle Fragen zum Thema „Betriebskostenabrechnung“ informiert Rechtsanwalt Joachim Hahn im Rahmen der Vortragsreihe von Haus und Grund St. Ingbert e.V. am Montag, 26.05.2025, um 19.00 Uhr im Nebenzimmer der Gaststätte MÜ1 (ehemals „Bergmannsheim“), Neue Bahnhofstr. 15, St. Ingbert.

Zu dieser Informationsveranstaltung sind Mitglieder und (noch) Nichtmitglieder eingeladen. Haus und Grund St. Ingbert e.V. freut sich auf Ihren Besuch und bittet möglichst um Voranmeldung telefonisch unter der Nummer 06894/6522 oder per E-Mail an hausundgrund-st.ingbert@t-online.de oder persönlich in der Geschäftsstelle Kaiserstr. 37, St. Ingbert.

Andreas Gaa verstorben

Im März 2025 ist plötzlich und unerwartet unser langjähriges Vorstandsmitglied Andreas Gaa verstorben. Mit stets sachkundigen und humorvollen Beiträgen hat Herr Gaa die Vorstandsarbeit bereichert, aber auch das Vereinsleben aktiv mitgestaltet. Dem Verstorbenen gilt dafür unser Dank, seinen Angehörigen unser Mitgefühl. Andreas Gaa wird uns fehlen.

Der Vorstand

St. Wendel

Gemeinsames Sommerfest


Am Samstag, dem 5. Juli 2025, luden die Haus & Grund-Vereine
Quierschied, Ostsaar/Pfalz und St. Wendel bei sonnigem Wetter
zu einem gemeinsamen Sommerfest ein. Zahlreiche Mitglieder
folgten der Einladung und verbrachten einen angenehmen
Nachmittag auf dem Vereinsgelände des Schützenvereins
Quierschied, der von Austausch und Geselligkeit geprägt war.


Das schöne Wetter trug zu einem angenehmen Miteinander
unter freiem Himmel bei. Sowohl langjährige als auch neue Mitglieder
nutzten die Gelegenheit, sich kennenzulernen und die
Gemeinschaft der Vereine zu erleben – insbesondere die Kommunikation
der Mitglieder der drei Vereine untereinander führte
zu einem wertvollen Austausch.


Für das leibliche Wohl war bestens gesorgt: Frei nach saarländischer
Manier konnten die Mitglieder herzhafte Schwenker, Grillwürste
und hausgemachte Salate genießen und sich außerdem
an süßen Köstlichkeiten sowie kühlen Getränken erfreuen. Ein
herzlicher Dank gilt der tüchtigen Wirtin des Schützenhauses,
Kimberly Reitz, die mit ihrer sympathischen Art für eine erstklassige
Bewirtung sorgte.


Ein besonderer Programmpunkt war die Vorführung des örtlichen
Schützenvereins, der mit einer interessanten Präsentation
verschiedener Waffen für Aufmerksamkeit sorgte. Die fachkundigen
Erläuterungen boten den Gästen einen informativen
Einblick in diese interessante Sportart. Neben dem Programm
stand vor allem der persönliche Austausch im Mittelpunkt. In
lockerer Atmosphäre wurden Gespräche geführt und Kontakte
gepfl egt. Die durchweg positive Resonanz zeigt, wie wichtig
solche Veranstaltungen für den Zusammenhalt im Verein sind.


Wir bedanken uns bei allen, die zum Gelingen des Festes beigetragen
haben!

Kristina-Marisa Uth
1. Vorsitzende Haus & Grund Quierschied

Sulzbachtal

Einladung zur Mitgliederversammlung

Alle Mitglieder/Innen des Vereins Haus und Grund Sulzbachtal e.V. werden hiermit zu einer Mitgliederversammlung am

Freitag dem 16. Mai herzlich eingeladen.

Die Versammlung findet um 18:00 Uhr im Hotel Restaurant Dolfi in Sulzbach-Hühnerfeld in der Grühlingstraße 69 statt.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen.

Top 1: Begrüßung der Mitglieder und Gäste durch den Vorsitzenden Bernd Schlachter.

Top 2: Berichte

      - des 1.Vorsitzenden

      - des Geschäftsführers/ Kassierer Dieter Gräber, einschl. der Jahresabschlüsse

      - der Kassenprüferin Roswitha Links und des Kassenprüfers Hubert Jung.

Top 3: Aussprache über die Berichte.

Top 4:  Entlastung des Vorstandes.

Top 5: Referat über das Nachbarschaftsrecht.

Wir konnten als Referenten den Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht,
Dr. Ralf Heydrich von der Anwaltskanzlei Halm & Presser aus Neunkirchen gewinnen.

Im Anschluss des Vortrages können Fragen erörtert und diskutiert werden.

Top 6: Sonstiges

Top 7: Schlusswort des 1. Vorsitzenden. 

Haus und Grund Sulzbachtal e.V.

Völklingen

Einladung zur Mitgliederversammlung

des Haus-, Wohnungs und Grundeigentümervereins Völklingen
am Donnerstag,dem 8. Mai 2025, 18.30 Uhr,
in der Gaststätte Warndtperle, 66333 Völklingen-Ludweiler, Völklinger Straße 120.


Tagesordnung

1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Protokollführung
3. Totenehrung
4. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung
2024
5. Bericht des Vorstandes
5.1 Bericht des Vorsitzenden
5.2 Bericht des Kassenleiters
5.2.1 Bericht der Kassenprüfer
6. Aussprache zu den Berichten
7. Entlastung des Vorstandes
8. Neuwahl des Vorstandes
9. Neuwahl der Kassenprüfer
10. Anpassung der Mitgliedsbeiträge
11. Sonstiges/Anträge
12. Vortrag: aktuelle Rechtsprechung rund um die Immobilie

Im Anschluss laden wir zu einem kleinen Imbiss ein.

Der Vorstand

Wadgassen-Bous-Überherrn

HAUS & GRUND-VEREINE DES JAHRES

Auszeichnung für Wadgassen-Bous-Überherrn


Politische Unsicherheit im Zuge der Neuwahlen, anhaltende Herausforderungen rund um Energieversorgung und Grundsteuer: Für private Eigentümer bleibt die Lage komplex und angespannt. Umso wichtiger ist kompetente Unterstützung –
und die finden immer mehr Menschen bei den Haus & Grund-Vereinen.

Die Mitgliederzahl ist erneut deutlich gestiegen.  Haus & Grund-Präsident Dr. Kai Warnecke verkündete im Rahmen der Mitgliederversammlung einen neuen Höchststand von 945.000 Mitgliedern – ein eindrucksvoller Zuwachs, der vor allem der engagierten Arbeit der zahlreichen Ortsvereine zu verdanken ist. Die erfolgreichsten unter ihnen wurden nun erneut ausgezeichnet.

In der Kategorie „Höchster Mitgliederzuwachs des Jahres – relativ“ belegte Haus & Grund Ansbach mit 13,77 Prozent den ersten Platz.
Zweiter wurde der saarländische Verein Wadgassen- Bous-Überherrn mit 11,76 Prozent.

 

Zentralverbandspräsident Dr. Kai Warneke (links) gratuliert Vereinsvorsitzendem Edgar Revelant
zum ausgezeichneten Anstieg der Mitglieder;
rechts Norbert Behle von Haus & Grund Saarland.

Wadern und Umgebung

Vortrag über Balkon-Solaranlage

Haus & Grund Wadern und Umgebung hatte für den 22. Mai
mit der Kampagne „Energieberatung Saar“ vom Ministerium
für Wirtschaft einen Vortrag zum Thema Balkon-Solaranlage organisiert.

Alisha Neroth von der Verbraucherzentrale referierte
vor rund 30 Teilnehmer/innen. Sie erläuterte mit Praxisbeispielen
(Aufbau, Kosten, Wirtschaftlichkeit, Stromertrag, notwendige
technische Vorrausetzungen, Eigenverbrauch im Haus usw.)
die Punkte, die durch die Installation einer Balkon-Solaranlage
beachtet werden sollten.  Es wurden aus dem Publikum viele Fragen
gestellt und die ausgestellten Komponenten interessiert begutachtet.

Im Anschluss ging der Vorsitzende Dieter Röhlinger
auf rechtliche Fragestellungen bei der Nutzung dieser Technik
in Mietwohnungen ein. Außerdem wurde eine Vor-Ort-Beratung
für diese Systeme angeboten. Interessierte trugen sich
dazu in der ausliegenden Anmeldeliste ein.

Fazit: Mit einer guten Planung und Realisierung sowie maximaler Nutzung
des Solarstroms im Eigenverbrauch ist die Nutzung einer Balkon-Solaranlage
absolut zu empfehlen.

Weitere Interessenten können sich noch beim Vorsitzenden
unter info@hug-hochwald.de  oder Tel. 0170 4801317 melden.

Vorsitzender Dieter Röhlinger

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1.1 Verantwortliche Stelle

Haus & Grund Saarland

Verband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer des Saarlandes e.V.

Bismarckstraße 52
66121 Saarbrücken

Telefon: 06 81 / 66 83 7-0
Fax: 06 81 / 66 83 7-16
Mail: info@hug-saarland.de

1.2 Datenschutzbeauftragter

Der Datenschutzbeauftragte (soweit gesetzlich vorgeschrieben) bzw. der Verantwortliche für den Datenschutz sind unter der o. g. Anschrift beziehungsweise unter info@hug-saarland.de erreichbar.

 

2 Zwecke der Verarbeitung

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2.2 Vertragliche oder vorvertragliche Pflichten (Art. 6 Abs. 1b DS-GVO)

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Personenbezogene Daten von Beschäftigten verarbeiten wir für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten erforderlich ist.

2.3 Gesetzliche Vorgaben (Art. 6 Abs. 1c DS-GVO)

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2.4 Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1f DS-GVO)

Zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten erfolgt darüber hinaus eine Datenverarbeitung für bestimmte Zwecke nach vorheriger Interessenabwägung, z.B. zur Sicherstellung des Hausrechts, Wahrung rechtlicher Ansprüche, Aufklärung von Straftaten, Ermittlung von Ausfallrisiken, optimierten Produktentwicklung, optimierten Kundenansprache zu Werbezwecken, optimierten Bedarfsplanung oder zur Sicherstellung der Datensicherheit.

 

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4 Kategorien von Empfängern

Zur Erfüllung der vorgesehenen Zwecke kann auf die jeweils erforderlichen Daten ein abteilungsübergreifender Zugriff innerhalb unseres Unternehmens stattfinden. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter können für bestimmte Zwecke Daten erhalten, z.B. für IT-Dienstleistungen, Aktenvernichtung und Marketing. Weitere Empfänger personenbezogener Daten können darüber hinaus z. B. öffentliche Stellen, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Rechtsanwälte und Steuerberater oder Auskunfteien sein.

 

5 Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet nur statt, soweit dies z.B. zur Durchführung eines Vertrags erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist, Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben oder dies aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung hervorgeht, z.B. im Rahmen eines Konzerndatentransfers. Im Rahmen der Wartung von IT-Komponenten ist darüber hinaus nicht auszuschließen, dass ein IT-Dienstleister aus einem Drittland (z. B. USA) in seltenen Fällen Einsicht in personenbezogene Daten erhalten könnte. Ansonsten findet keine Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer oder an eine internationale Organisation statt.

 

6 Dauer der Datenspeicherung

Nach Abschluss eines Bewerbungsauswahlverfahrens werden wir Ihre Daten in der Regel innerhalb von 3 Monaten löschen, sofern keine Anstellung in unserem Unternehmen erfolgt. Für die Dauer der Vertragsbeziehung werden die personenbezogenen Daten bei uns gespeichert, darüber hinaus betragen gesetzliche Verjährungsfristen in der Regel drei Jahre. Es gelten verschiedene Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten z.B. aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO), die bis zu zehn Jahre betragen.

 

7 Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beim Auskunfts- sowie beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.

 

8 Widerruf von Einwilligungen

Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Der Zusendung unseres Newsletters können Sie auch durch Anklicken des Abmeldelinks im Newsletter widersprechen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Widerruf erst für die Zukunft wirkt.

 

9 Bestehen eines Beschwerderechts

Darüber hinaus haben Sie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i. V. m. § 19 BDSG).

 

10 Pflicht zur Bereitstellung von Daten

Sie müssen nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung eines Vertrags erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Sollten Sie uns die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, dürfen wir die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen.

 

11 Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

 

12 Profiling

Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten automatisiert mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling), z.B. Auswertung zur zielgerichteten Kundenansprache, bedarfsgerechten Werbung einschließlich Markt- und Meinungsforschung sowie zum Scoring bzw. Rating. In die Auswertung können beispielsweise Daten zum Zahlungsverhalten (z. B. Kontoumsätze, Salden) sowie Kriterien wie Branchenzugehörigkeit und Erfahrungen aus der bisherigen Geschäftsbeziehung einfließen.

 

13 Kategorien personenbezogener Daten

Folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir beispielsweise: Personenstammdaten, Vertragsstammdaten, Vertragsdurchführungs- und Beendigungsdaten, Auftragsdaten, Daten zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Bonitätsdaten, Scoring-/Ratingdaten, Werbe- und Vertriebsdaten, Daten über Ihre Nutzung von unseren angebotenen Telemedien (z.B. Zeitpunkt des Aufrufs unserer Webseiten, Apps oder Newsletter, angeklickte Seiten von uns bzw. Einträge) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten.

 

14 Datenquellen

Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten haben, verarbeiten wir ebenso wie von sonstigen Dritten zulässigerweise an uns übermittelte Daten. Zum anderen erheben wir Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Branchen- und Schuldnerverzeichnisse, Handelsregister, Presse).

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1e DS-GVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Artikel 6 Absatz 1f DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung von Daten für Zwecke der Direktwerbung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, um Direktwerbung zu betreiben. Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an:

Haus & Grund Saarland

Verband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer des Saarlandes e.V.

Bismarckstraße 52
66121 Saarbrücken

Mail: info@hug-saarland.de