Nachrichten aus den Ortsvereinen

 

Wir machen uns stark für Ihr privates Immobilien-Eigentum!

Erfahren Sie hier mehr zu den aktuellen Terminen, Themen und Aktionen der 25 Ortsvereine im Landesverband Haus & Grund Saarland - einfach den Ortsnamen anklicken und mehr erfahren.

Altenkessel

Mitgliederversammlung im ehemaligen Rathaus

Am 6.6.2025 fand die jährliche Mitgliederversammlung von Haus & Grund Altenkessel in den Räumen der Arbeiterwohlfahrt, ehemaliges Rathaus, Gerhardstraße 7, statt. Die Vorsitzende Hannelore Stier-Kohler begrüßte die Mitglieder, die in diesem Jahr zur Versammlung gekommen waren. Sie stellte fest, dass die Tagesordnung ordnungsgemäß sowohl im Haus & Grund-Mitgliedermagazin als auch im Altenkesseler Anzeiger veröffentlicht wurde, die Versammlung damit ordnungsgemäß eingeladen und beschlussfähig ist.

Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung vom 5.7.2024 wurde von der Schriftführerin Norga Lüdecke verlesen und von der Versammlung genehmigt. Die Vorsitzende berichtete, dass wir zur Zeit 324 Mitglieder haben, die Ein- und Austritte ausgeglichen sind. Die Sprechstunden werden gut besucht. Hauptthemen sind mittlerweile Nachbarschaftsrecht und Mietrecht, vereinzelt aber auch immer noch Bergschadensrecht. Sie informierte, dass noch eine Klage von Haus & Grund Deutschland gegen die Grundsteuer läuft, der noch nicht entschieden ist.

Die Kassiererin legte ihren Kassenbericht für das Jahr 2024 vor. Frau Bode-Weber erklärte für die Kassenprüfer, dass die Kasse am 21.5.25 geprüft wurde und dass es keine Beanstandungen ergab. Frau Offermann beantragte die Entlastung des Vorstandes, lobte den Vorstand für das Engagement. Einstimmig wird von den Mitgliedern die Entlastung erteilt. Die anwesenden Vorstandsmitglieder stimmten, da betroffen, nicht mit ab. Bei den folgenden Wahlen wurde der gesamte  Vorstand wiedergewählt, mit Ausnahme von Herrn Reuber, der sich nicht mehr zur Wiederwahl stellte. Als neuer Beisitzer wurde Jörg Raubuch gewählt. Als Kassenprüferinnen wurden Frau Bode- Weber und Frau Kölsch einstimmig wiedergewählt.

Dr. Werner Ehl von der Verbraucherzentrale hielt einen interessanten Vortrag zum Thema Schimmelbildung, seine Ursachen und entsprechende Gegenmaßnamen. Er verwies auf das Energiesparen, erläuterte die Vorurteile gegen  Wärmedämmung und beschrieb die Entstehung von Schimmel. Als Gegenmaßnahmen erläuterte er das Entziehen von Feuchtigkeit und das richtige Lüften der Räumlichkeiten. Die Vorsitzende beendete die Sitzung um 19:47 Uhr und lud die anwesenden Mitglieder zu einem Imbiss und zu einem kühlen Getränk ein.

Norga Lüdecke, Schriftführerin

Bexbach

Verein Bexbach

 

Dillingen/Merzig

Einladung Mitgliederversammlung

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Haus-,
Wohnungs- und Grundeigentümervereines Dillingen und Untere
Saar – Haus & Grund Dillingen/Merzig für

Mittwoch, 21. Mai 2025, Beginn ist um 18.30 Uhr.

Tagungsort ist die Stadthalle
Dillingen, Großer Gesellschaftsraum.
Tagesordnung
1) Eröffnung und Begrüßung mit Totenehrung
2) Geschäftsbericht des 1. Vorsitzenden Rechtsanwalt
Dr. Michael Weiskopf
3) Aussprache zum Geschäftsbericht
4) Kassenbericht 2024 der Kassiererin Jennifer Herzog
5) Aussprache zum Kassenbericht
6) Bericht des Kassenprüfers Herrn Niederkorn
7) Wahl eines/einer Versammlungsleiters/in
8) Entlastung des Vorstandes
9) Neuwahl Kassenprüfer/in
10) Sonstiges
11) Vortrag zum Thema: „Photovoltaik und Wärmepumpe –
      macht das Sinn?“


In diesem Vortrag erfahren Sie, wie Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen
zusammenarbeiten können, um eine nachhaltige
und effiziente Heizlösung zu schaffen. Neben der Einführung
in die Funktionsweise beider Technologien ist Gegenstand des
Vortrages die Darstellung, wie die Kombination beider Systeme
zu Kosteneinsparungen und einer höheren Energieeffizienz führen
kann. Der Vortrag richtet sich an Mitglieder, die mehr über
die Vorteile und Möglichkeiten der Kombination von Wärmepumpen
und Photovoltaik erfahren möchten. Welches System
ist für welches Haus geeignet? Lohnt sich eine Solaranlage auf
meinem Dach oder am Haus in Kombination mit einer Wärmepumpe?


Auf diese Fragen und die passenden Förderprogramme
des Bundes geht der Vortrag ebenfalls ein. Referent ist Jörg
Sperling, Geschäftsführer der Sperling Solar GmbH in Schmelz.


Interessenten und Gäste sind sehr willkommen. Jede/r Teilnehmer/
in erhält einen Verzehrbon im Wert von 5 Euro.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Satzungsänderung keine
weitere schriftliche Einladung per Brief ergeht.


Rechtsanwalt Dr. Michael Weiskopf, 1. Vorsitzender

Dudweiler

...

Gersweiler

Beratung nach telefonischer Vereinbarung

mit Herrn Schub, Telefon: 0681/ 96 86 57 25

Göttelborn

Rückblick Generalversammlung 

Haus & Grund Göttelborn hatte am 14.08.2025 zu seiner Generalversammlung eingeladen.

Um 17.00 Uhr begrüßte der 2.Vorsitzende Peter Saar in der Martinshütte 15 Mitglieder. Es wurde die ausgelegte Tagesordnung von den Anwesenden genehmigt, mit der Feststellung, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde und die Versammlung beschlussfähig war. Danach wurde an unsere Verstorbenen gedacht. Anschließend berichtete der 2. Vorsitzende über die Vorstandsarbeit des letzten Jahres.

Es folgte der Bericht der Kassiererin über die Finanzen des Vorjahres. Die Kassenprüfer Judith Kirsch und Michael Royar bescheinigten eine ordnungsgemäße Kassenführung. Unter der Regie der Wahlleiterin Beatrice Schäfer wurde der Vorstand einstimmig entlastet. Danach wurden alle Vorstandsmitglieder einstimmig bei eigener Enthaltung neu gewählt: 

1. Vorsitzende:       Edith Groß
2. Vorsitzender:      Peter Saar
Kassiererin:            Simone Royar
Schriftführer:          Herbert Groß
Beisitzerin:             Jutta Kreutzer und Petra Jochum
Kassenprüfer:        Judith Kirsch und Michael Royar
 

Alle neu gewählten Vorstandsmitglieder nahmen die Wahl an. 

Die offizielle Sitzung endete um 17.20 Uhr. Danach wurde noch eingehend über Wünsche fürs nächste Jahr bzgl. Vorträgen gesprochen.
Sowohl für technische Informationen wie eine Wärmepumpe als auch an   Informationen über rechtliche Fragen wie Übertragung eines Hauses zu Lebzeiten mit seinen Vor- und Nachteilen, Risiken, steuerlichen Aspekten usw. waren alle interessiert. Über die Wärmepumpe erfolgte ein reger Gedankenaustausch. Im Anschluss wurde ein Essen spendiert.
Gegen 22.00 Uhr wurde die Hütte abgesperrt.

Großrosseln

Einladung zur Generalversammlung

Haus & Grund Großrosseln lädt alle seine Mitglieder recht herzlich zur nächsten Generalversammlung ein.
Diese Generalversammlung findet statt am :
 

27.09.2025 um 18.00 Uhr im Gasthaus Warndtperle Ludweiler, Völklingerstr.120

Tagesordnung: 

  1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
  2. Totenehrung
  3. Annahme der Tagesordnung
  4. Bericht des 1. Vorsitzenden Günter Deutsch
  5. Bericht der Kassiererin, Tanja Held
  6. Bericht der Kassenprüfer, Joachim Dahmen
  7. Wahl eines Versammlungsleiters
  8. .    Entlastung des Vorstandes,
  9. Neuwahl des Vorstandes
    1. Vors. 2.Vors., Schriftf., Kassierer, Beisitzer
  10. Wahl der Kassenprüfer
  11. Verschiedenes 

Einladung : Im Anschluss an die Versammlung findet ein gemeisames Abendessen statt. Um eine verbindliche Anzahl der Essen bestellen zu können wird um einen Beitrag von 5,00 € auf das o.G. Konto gebeten.

Im Hinblick auf die Wichtigkeit dieser Generalversammlung würden wir uns wünschen, wenn alle Mitglieder dieser Einladung Folge leisten würden.

1. Vorsitzender
Günter Deutsch

Heiligenwald - Landsweiler-Reden

Einladung zur Mitgliederversammlung


Der Verein Haus & Grund Heiligenwald – Landsweiler-Reden lädt hiermit seine Mitglieder
herzlich zu seiner diesjährigen Mitgliederversammlung ein.

Termin: Freitag, 26. September 2025, um 18.30 Uhr
Ort: Klinkenthalhalle Welzower Stuben

Tagesordnung
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Feststellung
a) der ordnungsgemäßen Einladung
b) der Beschlussfähigkeit
c) des Einverständnisses mit der Tagesordnung
3. Gedenken an die Verstorbenen des Vereins
4. Ehrung langjähriger Vereinsmitglieder
– für 25 Jahre Mitgliedschaft
– für 50 Jahre Mitgliedschaft
5. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung 2024
6. Bericht des Vorsitzenden
– Vereinsarbeit
– Mitgliederentwicklung
– Vereinsfinanzen
7. Kassenprüfbericht der Kassenprüfer
8. Aussprache zu den Berichten der Punkte 6 und 7
9. Entlastung des Vorstandes
10. Neuwahl
– des/der Schatzmeist/ers/erin
11. Satzungsänderung
– § 7 Vereinsvorstand (hier: Verkürzung der Einladungsfristen)
12. Geplante Aktivitäten des Vereines
13. Anträge und Sonstiges
14. Schlusswort des Vorsitzenden


Gastvortrag von Herrn Notar Dr. Olaf Pick:
Immobilien richtig übergeben/vererben unter
Berücksichtigung des Erb- und Steuerrechts
Immobilien übergeben/vererben – die oft ein Lebenswerk darstellen
– ist bei dem deutschen Erb- und Steuerrecht kein leichtes Unterfangen,
wenn man dies vermögensschonend und steueroptimiert
tun möchte. Hinzu kommt auch, dass man als Übergebender
seinen Übergabewillen an die bedachte/n Person/en voll umfänglich
erfüllt haben möchte. Bei einer diesbezüglichen Vertragsgestaltung
ist es daher zu empfehlen, sich professionell beraten
zu lassen. Herr Notar Dr. Pick erläutert hier nun in seinem Vortrag
die wichtigsten rechtlichen Gegebenheiten und gibt hilfreiche
Hinweise zur Fehlervermeidung bei der Immobilienübergabe.

Nach der Mitgliederversammlung sind die anwesenden Vereinsmitglieder
zu einem kleinen Imbiss eingeladen. Der Vorstand freut sich
auf die zahlreiche Teilnahme von Vereinsmitgliedern und Gästen.

Klaus Bernd Barrois (1. Vorsitzender)

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E i n l a d u n g  z u m  O k t o b e r f e s t

Auch in diesem Jahr lädt Haus & Grund Heiligenwald – Lands-
weiler-Reden seine Mitglieder herzlich zu einem
„Saarländischen Oktoberfest“ mit „Gefillden“ ein

§ Tag            Sa 25. Okt.

§ Uhrzeit      ab 17.00 Uhr

§ Ort            Klinkenthalhalle Welzower Stuben

Der Vorstand freut sich auf die zahlreiche Teilnahme von Ver-
einsmitgliedern und auf ein unterhaltsames, geselliges Bei-
sammensein.

Aus organisatorischen Gründen - bitten wir unsere Miglieder -
um eine tel. Anmeldung bis zum 20. Okt. bei den
Welzower
Stuben
 (Tel.nr.: 0 68 21/ 69 09 43 erreichbar täglich von 12.00 Uhr
bis 14.00 Uhr). Alternativ ist auch eine Anmeldung per @Mail
klaus-bernd.barrois3@hdi.de direkt beim Vorsitzenden möglich.

 

Heusweiler

Seite in Arbeit

Homburg

Der Haus und Grund Eigentümerschutzgemeinschaft des Saarpfalzkreises in Homburg e.V. lädt für
                                 Donnerstag, den 06. März 2025 um 19:00 Uhr
zur Mitgliederversammlung ins
Ristorante La Fattoria, Sickinger Str. 92, 66424 Homburg, ein. 

Tagesordnung

1) Eröffnung und Begrüßung

2) Bericht des 1. Vorsitzenden

3) Bericht des Kassierers

4) Bericht der Kassenprüfer

5) Entlastung des Vorstandes

6) Neuwahl des Vorstandes

7) Wahl des Kassenprüfers

8) Verschiedenes

Wie üblich sind nach der Versammlung alle Teilnehmer herzlich zu einem Umtrunk und kleinem Imbiss eingeladen."

Klarenthal-Krughütte

Einladung zum „Sommertreff“ im Biergarten

Zum zwischenzeitlich schon traditionellen „Sommertreff“ lädt Haus & Grund Klarenthal-Krughütte seine Mitglieder für

Sonntag, 24. August 2025, 11.00 Uhr,

in den Biergarten der Gaststätte „Zum Dorfkrug“, Friedrichstraße 17, 66127 Sbr.-Klarenthal, ein. Lassen Sie daheim die Küche kalt, denn für Speis
und Trank ist gesorgt und die bekannten „Krihidder Eilekäpp“ geh’n immer.

Zur besseren Planung wird um telefonische Anmeldung bei Haus & Grund Klarenthal-Krughütte, Tel. 0681 / 68663340, bis zum 18. August gebeten.

Lebach

Einladung zur Mitgliederversammlung


Wir laden ein zur Mitgliederversammlung des Haus-, Wohnungs-
und Grundeigentümervereins Lebach, Schmelz, Eppelborn
e.V. am Dienstag, 30. Januar, 18.00 Uhr, im Restaurant
Bürgerstuben, Jabacherstraße 28, Lebach.

Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Protokollführung
3. Neuwahl des/der 1. Vorsitzende(n)

Der Vorstand

Neunkirchen

Einladung zur Generalversammlung 

Am Donnerstag, dem 6. November 2025 findet um 18 Uhr die diesjährige Generalversammlung im Kulturhaus Wiebelskirchen, Keplerstraße 16 in 66540 Neunkirchen-Wiebelskirchen statt. Alle Mitglieder sind zur Veranstaltung mit anschließendem kleinem Imbiss herzlich eingeladen.  

Tagesordnung

1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Protokoll der letzten Generalversammlung
4. Tätigkeitsbericht des Vorstandes
5. Kassenbericht des Vereins
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Entlastung des Vorstandes
8. Neuwahl der Kassenprüfer
9. Beschlussfassung F. Bauer
    
> gerichtliche Regressforderung post mortem gegen den ehemaligen 1. Vorsitzenden RA F. Bauer
10. Satzungsänderung
     
> § 9 Mitgliederversammlung hier: Veränderung des Zeitraumes der Jahreshauptversammlung
11. Verschiedenes
12. Schlusswort

RA Dierk Schramm
1. Vorsitzender

Ostsaar / Pfalz

Strategische Mieterhöhungsmodelle für Vermieter:  

Staffelmiete und Indexmiete 

Für Vermieter und Immobilienverwalter stellt sich oft die Frage, wie Mietanpassungen nicht nur rechtssicher, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden können.

Neben dem klassischen Verfahren der Mieterhöhung nach § 558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete) bietet das Bürgerliche Gesetzbuch mit der Staffelmiete (§ 557a BGB) und der Indexmiete (§ 557b BGB) zwei alternative Modelle, die die Möglichkeit der Anpassung der  Miete während des Mietverhältnisses ermöglichen.

Im Folgenden sollen die Stärken und Schwächen beider Varianten für Vermieter beleuchtet und praktische Wege für die Umsetzung aufgezeigt werden:

 1. Die allgemeine Mieterhöhung nach § 558 BGB:  Das Standardverfahren -Aufwand und Risiken

Bevor auf die Besonderheiten von Staffel- und Indexmiete eingegangen wird, ist das grundlegende Verfahren nach § 558 BGB zu verstehen. Dieses setzt voraus, dass die im Mietvertrag vereinbarte Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Der Vermieter muss dabei sein Erhöhungsverlangen in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) gegenüber dem Mieter geltend machen und ausreichend begründen – etwa durch Bezugnahme auf einen qualifizierten Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten .

Darüber hinaus sind weitere Fallstricke zu beachten:

·[nSperrfrist und Kappungsgrenze: Zwischen zwei Erhöhungen muss mindestens ein Jahr liegen (§ 558 Abs. 1 BGB). Innerhalb von drei Jahren darf die Miete zudem um maximal 20 % (in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt oft nur 15 %) steigen (§ 558 Abs. 3 BGB) . 

·[nbZustimmung des Mieters erforderlich: Der Mieter muss der Erhöhung zustimmen. Reagiert er nicht oder verweigert er die Zustimmung, ist der Vermieter sogar gezwungen, fristgebunden Klage auf Zustimmung gegen den Mieter zu  erheben.

Dieses Verfahren ist mit etlichem Aufwand und -im Falle einer Klage- auch mit hohen Kostenrisiken verbunden, die in der Regel in keinem vernünftigen Verhältnis zur erstrebten Mieterhöhung stehen. Eine allgemeine Mieterhöhung stellt sich deshalb meist nicht als Königsweg dar.

 2. Die Staffelmiete (§ 557a BGB): Planbare Erhöhungen durch feste Vereinbarung

Bei der Staffelmiete werden bereits bei Abschluss des Mietvertrages einvernehmlich zwischen Vermieter und Mieter im Voraus feste Mieterhöhungen zu bestimmten Zeitpunkten vereinbart. Die Anpassungen erfolgen automatisch, zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es etwa eines Erhöhungsverlangens seitens des Vermieters -wie bei der allgemeinen Mieterhöhung- bedarf .

Vorteile der Staffelmiete für Vermieter:

·         Geringer Verwaltungsaufwand: Auf Grund der vertraglichen Vereinbarung entfällt der wiederkehrende Begründungsaufwand für jede einzelne Erhöhung. Die Miete steigt automatisch zu den vereinbarten Terminen.

·         Hohe Planungssicherheit: Die Entwicklung der Mieteinnahmen ist über die gesamte Laufzeit der Staffelvereinbarung für Vermieter und Mieter kalkulierbar.

·         Überschreiten der Vergleichsmiete möglich: Die Staffelmiete kann die ortsübliche Vergleichsmiete um bis zu 20 % übersteigen, ohne gegen die Vorgaben der Mietpreisbremse zu verstoßen (§ 5 WiStG) .

·         Kündigungsausschluss: Für bis zu vier Jahre kann das Recht des Mieters zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen werden (§ 557a Abs. 3 BGB) .

Nachteile und rechtliche Fallstricke:

·         Starre Bindung: Eine nachträgliche Anpassung der vereinbarten Staffeln ist nicht möglich, selbst wenn die Inflation höher ausfällt als geplant oder Modernisierungen anstehen.

·         Keine zusätzlichen Erhöhungen: Während der Laufzeit der Staffelmiete sind weitere Mieterhöhungen, z.B. aufgrund von Modernisierungen, ausgeschlossen (§ 557a Abs. 2 BGB).

·         Formale Anforderungen: Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen. Die Erhöhungen müssen als feste Euro-Beträge (nicht in Prozent!) und zu ganz konkreten Zeitpunkten benannt werden. Zwischen zwei Erhöhungen muss mindestens ein Jahr liegen.

 3. Die Indexmiete (§ 557b BGB): Dynamische Anpassung an die Inflation

Die Indexmiete koppelt die Miete an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI), der vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. Steigt der Index, steigt auch die Miete – sinkt er, verringert sich auch die Miete.

Vorteile der Indexmiete für Vermieter:

·         Schutz vor Inflation: Die Mieteinnahmen behalten ihre Kaufkraft, da sie an die allgemeine Preisentwicklung gekoppelt sind.

·         Transparente Begründung: Die Mieterhöhung lässt sich für den Mieter leicht nachvollziehbar mit der Entwicklung des amtlichen Index begründen.

·         Überschreiten der Vergleichsmiete möglich: Auch bei der Indexmiete kann die Ausgangsmiete bis zu 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 5 WiStG)

Nachteile und rechtliche Fallstricke:

·         Hoher Verwaltungsaufwand: Der Vermieter muss jede Anpassung aktiv in Textform geltend machen. Das Schreiben muss eine Berechnung des neuen Mietbetrags enthalten. Die Erhöhung wird erst zum Beginn des übernächsten Monats nach Zugang wirksam (§ 557b Abs. 3 BGB)

·         Ungewissheit: Zeitpunkt und Höhe der Erhöhung sind nicht vorhersehbar und hängen von der volatilem Indexentwicklung ab

·         Mietensenkungsrisiko: Sinkt der Verbraucherpreisindex, hat der Mieter einen Anspruch auf Mietreduzierung.

·         Keine zusätzlichen Erhöhungen: Wie bei der Staffelmiete sind während der Laufzeit des Indexmietvertrags andere Mieterhöhungen ausgeschlossen

4. Strategische Empfehlungen für Vermieter

Die Wahl des richtigen Modells hängt von den verfolgten, individuellen Zielen und der Einschätzung der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung ab.

Staffelmiete wählen, wenn:

·         Sie Planungssicherheit und minimalen Verwaltungsaufwand wünschen.

·         Sie davon ausgehen, dass die vereinbarten festen Erhöhungen über der Inflationsrate liegen werden.

·         Sie für eine begrenzte Zeit (z.B. bei Neubau oder Sanierung) Kündigungssicherheit benötigen.

·         Sie keine größeren Modernisierungen während der Laufzeit planen.

Indexmiete wählen, wenn:

·         Sie sich langfristig gegen inflationsbedingten Wertverlust absichern möchten.

·         Sie bereit sind, den höheren Verwaltungsaufwand für die jährliche Berechnung und Mitteilung zu tragen.

·         Sie mit einem langfristigen Anstieg der Lebenshaltungskosten rechnen.

Kombination beider Modelle:

Rechtsgrundsätzlich ist auch eine Kombination beider Mietanpassungsarten zulässig, z.B. eine anfängliche Staffelmiete für die ersten Jahre, gefolgt von einer Umstellung auf Indexmiete nach Ablauf der Staffelmietvereinbarung AG Hamburg Urteil vom 06.01.2022 – Az. 911 C 95/2)

Dies kann die Vorteile beider Modelle verbinden: anfängliche Planbarkeit mit nachfolgender Inflationsanpassung.

 5. Fazit: Sorgfältige Vertragsgestaltung ist entscheidend

Sowohl Staffel- als auch Indexmiete bieten Vermietern wirtschaftlich attraktive Instrumente, um Mietanpassungen planbar und effizient zu gestalten und sich von dem aufwändigen und risikoreichen Verfahren der allgemeinen Mieterhöhung nach§ 558 BGB unabhängiger zu machen.  Die Entscheidung für eines der beiden Modelle oder eine Kombination aus Staffel- und Indexmiete sollte jedoch nicht leichtfertig getroffen werden.

·         Die Staffelmiete bietet maximale Planbarkeit und ist insbesondere in Zeiten stabiler Preisentwicklung oder bei gut kalkulierbaren Mietsteigerungen vorteilhaft.

·         Die Indexmiete schützt vor Kaufkraftverlust und ist ideal für Vermieter, die ihre Mieteinnahmen langfristig an die Wirtschaftsentwicklung koppeln möchten, ohne Höchstgrenzen befürchten zu müssen.

In jedem Fall ist bei der Vertragsgestaltung auf die Einhaltung der strengen gesetzlichen Formvorschriften zu achten:  Ein Verstoß gegen die Schriftform oder die Nennung von Prozentwerten bei der Staffelmiete macht die Klausel unwirksam. Lassen Sie sich daher bei der Vertragsgestaltung rechtlich beraten – idealerweise mit unseren Musterverträgen von Haus & Grund –, um spätere Streitigkeiten und den Verlust von Erhöhungsansprüchen zu vermeiden.

 

Dr. Ralf Heydrich
Fachanwalt f. Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsberater Haus & Grund Ostsaar/Pfalz und St. Wendel

Ottweiler

Einladung zur Mitgliederversammlung 

am 22. Oktober 2025, 18.00 Uhr im Katholischen Pfarrheim Ottweiler 

Tagesordnung 

1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Berichte des Vorsitzenden zur aktuellen Rechtsprechung im Mietrecht
4. Bericht des Vorsitzenden zum Landesvorstand
5. Kooperationsmöglichkeit mit Neunkirchen
6. Ausflug mit dem Verein
7. Verschiedenes  

Dierk Schramm
1. Vorsitzender

Quierschied

Legionellen im Mietobjekt – Wann sind Mieter zur Mietminderung berechtigt?

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die natürlicherweise im Wasser vorkommen. In geringen Konzentrationen sind sie unbedenklich. Gefährlich wird es erst, wenn sie sich stark vermehren – insbesondere in Warmwassersystemen. Die für den Menschen bedeutendste Art ist Legionella pneumophila, die in 70–90 % der Fälle für Infektionen verantwortlich ist. Sie kann die sogenannte Legionärskrankheit auslösen, eine schwere Form der Lungenentzündung.

Nicht selten kommt es vor, dass Mieter selbständig Testungen des Trinkwassers vornehmen und hierauf sodann eine Mietminderung stützen – oder aber der Vermieter selbst hat erhöhte Grenzwerte festgestellt. Es fragt sich, was in welchen Fällen zu tun ist und ob bei einem Legionellenbefall automatisch eine Mietminderung gerechtfertigt ist.

Die rechtliche Ausgangslage:
Nach § 536 BGB ist der Mieter zur Minderung der Miete immer dann berechtigt, wenn die Mietsache mangelhaft ist und zwar dergestalt, dass die Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts beeinträchtigt ist. Entscheidend ist dabei ein objektiver Maßstab: Es kommt nicht auf individuelle Empfindlichkeiten einzelner Mieter an. Entscheidend im Falle eines festgestellten Legionellenbefalls ist, ob eine allgemeine Gesundheitsgefahr besteht und nicht etwa, ob der Mieter sich aufgrund des Legionellenbefalls unwohl fühlt oder ggf. Ekelgefühle entwickelt.

Entscheidend ist hierbei eine Überschreitung verschiedener Grenzwerte:

  • Ab 100 KbE/100 ml: Ab dieser Konzentration besteht eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt. Allein dieser Wert führt aber noch nicht zu einer Mietminderung.
  • Bis ca. 3.000 KbE/100 ml: Liegt die Konzentration oberhalb von 100, aber deutlich unterhalb von 3.000 KbE/100 ml, spricht die Rechtsprechung nicht von einer akuten Gesundheitsgefahr (AG München, Urteil vom 25.06.2014 – 452 C 2212/14).
  • Ab 10.000 KbE/100 ml: Erst hier kann eine Gesundheitsgefahr angenommen werden. In diesen Fällen kommt daher ein Recht zur Mietminderung in Betracht (AG Dresden, Urteil vom 16.02.2023 – 143 C 2593/22).

Sonderfall Duschverbot
Besondere Bedeutung hat in der Praxis das sogenannte Duschverbot. Dieses kann von den Behörden ausgesprochen werden, wenn die Legionellenwerte deutlich erhöht sind (in der Regel ab 10.000 KbE/100 ml). Es soll verhindern, dass Mieter beim Einatmen von Wasserdampf (z. B. beim Duschen) infiziert werden.

Während ein aktives Duschverbot besteht, ist die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung eingeschränkt, da die zentrale Warmwasserversorgung nicht wie gewohnt genutzt werden darf. In diesem Zeitraum kann daher ein Minderungsrecht bestehen. Wird das Duschverbot nach Durchführung von Sofortmaßnahmen (Leitungsspülung, Desinfektion etc.) wieder aufgehoben und liegt die Belastung weiterhin unterhalb kritischer Werte (insbesondere unter 3.000 KbE/100 ml), besteht kein Anspruch auf Mietminderung.

Fazit
Ein bloßer Nachweis von Legionellen reicht nicht aus, um die Miete zu mindern. Erst wenn die Belastung ein Ausmaß erreicht, bei dem eine Gesundheitsgefahr droht – oder wenn ein Duschverbot tatsächlich die Nutzung einschränkt –, ist eine Mietminderung gerechtfertigt. Für Vermieter gilt: Bei Feststellung erhöhter Werte unverzüglich das Gesundheitsamt informieren, technische Maßnahmen einleiten und die Mieter über den Stand der Dinge aufklären. So lassen sich nicht nur rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden, sondern auch das Vertrauen der Bewohner sichern.

Kristina-Marisa Uth
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht
1. Vorsitzende Haus & Grund Quierschied e.V.
Rechtsberaterin Haus & Grund Ostsaar/Pfalz und Haus & Grund St. Wendel

Ein Bild, das Menschliches Gesicht, Person, Kleidung, Wand enthält.

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Riegelsberg - Köllertal

Mitgliederversammlung wählt neuen Vorstand


Zur Neuwahl des Vorstands hatte Haus & Grund Riegelsberg –
Köllertal eingeladen. Neben zahlreichen Mitgliedern konnte
Vorsitzender Horst Altmeyer den stellvertretenden Landesvorsitzenden
Gerold Senz begrüßen, der routiniert die Tagesordnung
abwickelte. Altmeyer ging in seinem Bericht auf die positive
Mitgliederentwicklung ein, sodass die Mitgliederzahl inzwischen
die 320 überschritten hat. Neben aktuellen Vorträgen
zum Mietrecht fanden insbesondere die Vereinsfahrten zur Bundesgartenschau
in Mannheim 2023 sowie 2024 nach Heidelberg
regen Zuspruch der Mitglieder.

Die Wahlen zum Vorstand brachten folgendes Ergebnis: Vorsitzender
Horst Altmeyer, stellvertretende Vorsitzende und Schatzmeisterin
Elke Glandien, stellvertretender Vorsitzender und Geschäftsführer
Michael Del Fabro, Schriftführerin Claudia Jene,
Organisationsleiter Michael Meyer, Beisitzer Steven-Michael
Burkart, Halina Förster, Brigitte Habicht, Rechtsanwalt Sebastian
Hamm. Rechnungsprüfer sind Wolfgang Klein und Gerhard
Scherzinger. Brigitte Habicht wurde für die Vorstandswahl bei
Haus & Grund Saarland vorgeschlagen und auf dem Landesverbandstag
am folgenden Tag auch gewählt. Sämtliche Wahlen
erfolgten einstimmig.


Auf der Tagesordnung stand des Weiteren die Weiterentwicklung
der Vereinssatzung an die Anforderungen der Praxis und
die neuesten rechtlichen Vorgaben. Der vom Vorstand vorgelegte
Entwurf wurde in Abstimmung mit dem Experten für Vereinsrecht
Rechtsanwalt Patrick Nessler, St. Ingbert, erarbeitet
und von der Versammlung einstimmig beschlossen.


Im Anschluss an die Versammlung trafen sich die Mitglieder zu
einem gemeinsamen Imbiss. Für Samstag, den 13. September,
ist die nächste Vereinsfahrt nach Straßburg terminiert. Ebenso
sind wieder monatliche Beratungsstunden geplant.

Saarbrücken

Mehr als 40 Jahre

In diesem Jahr durften wir ganz besondere Jubiläen feiern.

Anlässlich der Mitgliederversammlung am 26.06.2025 haben wir Frau Maria Azzolina und Herrn Peter Schwartner für die Mitarbeit im Vorstand von Haus und Grund Saarbrücken eine Ehrenurkunde überreichen dürfen. Herr Verbandsvorsitzender Behle hat den Jubilaren für die besonderen Verdienste im Namen von Haus und Grund eine Medaille überreicht und sich für die engagierte Vorstandsarbeit bedankt.

Aber nicht nur im Vorstand von H aus und Grund Saarbrücken, sondern auch auf der Geschäftsstelle durften wir ein ganz besonderes Jubiläum feiern. Unsere Rechtsberaterin Frau Karin Schneider unterstützt die Rechtsabteilung von Haus und Grund Saarbrücken seit 40 Jahren mit großem Engagement und Fachkunde.

Nicht zuletzt unseren langjährigen Mitarbeitern im Verein und Vorstand haben wir es zu verdanken, dass der Verein stetig wächst und ein wichtiger Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Immobilie für unsere Mitglieder ist.

Im Namen von Haus und Grund Saarbrücken danke ich den Jubilaren recht herzlich für das Engagement.

für den Vorstand:

Rechtsanwältin
Christiane Hoffmann
1. Vorsitzende

Saarlouis

Einladung zur Mitgliederversammlung


Hiermit laden wir unsere Mitglieder recht herzlich zu unserer
Mitgliederversammlung am 2.10.2025, um 18.00 Uhr, in das
Vereinshaus Fraulautern, Saarbrücker Straße 5, in 66740 Saarlouis- Fraulautern, ein.


Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
1. Begrüßung und Gedenken an die verstorbenen Mitglieder
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Tätigkeitsberichte
a) des Vorsitzenden
b) des Geschäftsführers der Service UG
4. Kassenberichte
5. Aussprache über die Berichte
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Wahl eines Versammlungsleiters
8. Entlastung des Vorstandes
9. Neuwahl der Kassenprüfer
10. Referat über aktuelle Mietrechtsfragen
11. Verschiedenes


Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie zahlreich dieser
Einladung folgen würden.


Der Vorstand im Auftrag,
Kurt Engel, 1. Vorsitzender

Spiesen-Elversberg

Haus und Grund Spiesen-Elversberg

Ansprechpartner:
Wolfgang Korte

Wilhelmstraße 30
66583 Spiesen-Elversberg

Telefon: 0 68 21 / 7 85 32

E-Mail: wkorte612@aol.com
Internet: www.hug-elversberg.keepfree.de

Sprechstunden und Rechtsberatung:

Sprechstunden finden nach Anmeldung unter Telefon 06821/78532 mit dem 1. Vorsitzenden, Wolfgang Korte, jeden 1. Mittwoch im Monat, im Rathaus Café – Spiesen von 14 Uhr bis 16 Uhr statt.

Bei Rechtsanliegen wird ein Termin für ein Beratungsgesprächin der Rechtsabteilung in Saarbrücken beim Landesverband Saar vereinbart.

St. Ingbert

Vortrag Kommunale Wärmeplanung St. Ingbert

Über den Stand des sogenannten Heizungsgesetzes und die Auswirkungen der Kommunalen Wärmeplanung für Haus- und Wohnungsbesitzer sind viele Meinungen im Umlauf. Es herrscht Unklarheit darüber, was gilt, was nicht und was möglicherweise wieder geändert oder rückgängig gemacht werden wird.

Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, bietet Haus und Grund St. Ingbert e.V. eine Informationsveranstaltung an am Montag, dem 27.10.2025 um 19 Uhr im Nebenraum der Gaststätte „MÜ1“ (ehemals „Bergmannsheim“), Neue Bahnhofstr. 15, St. Ingbert. 

Dr. Hans-Henning Krämer, Klimaschutzmanager der Stadt St. Ingbert, wird in seinem Vortrag detaillierte Einblicke in den aktuellen Stand der Planung und Umsetzung des kommunalen Wärmeversorgungskonzepts der Stadt St. Ingbert geben. Herr Dr. Krämer zeigt auf, wie eine erfolgreiche Wärmeplanung mit den darauf aufbauenden Maßnahmen zur Verminderung von CO2-Emissionen beitragen kann. Haus- und Wohnungsbesitzer erhalten so eine Orientierung, ob und gegebenenfalls mit welcher Art der Fern- oder Nahwärmeversorgung sie in ihrem Wohngebiet rechnen dürfen.

Zu dieser Informationsveranstaltung sind Mitglieder und (noch) Nichtmitglieder eingeladen. Haus & Grund St. Ingbert e.V. freut sich auf Ihren Besuch und bittet möglichst um Voranmeldung telefonisch unter der Nummer 06894/6522 oder per E-Mail an hausundgrund-st.ingbert@t-online.de oder persönlich in der Geschäftsstelle Kaiserstr. 37, St. Ingbert.

St. Wendel

Strategische Mieterhöhungsmodelle für Vermieter:  

Staffelmiete und Indexmiete 

Für Vermieter und Immobilienverwalter stellt sich oft die Frage, wie Mietanpassungen nicht nur rechtssicher, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden können.

Neben dem klassischen Verfahren der Mieterhöhung nach § 558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete) bietet das Bürgerliche Gesetzbuch mit der Staffelmiete (§ 557a BGB) und der Indexmiete (§ 557b BGB) zwei alternative Modelle, die die Möglichkeit der Anpassung der  Miete während des Mietverhältnisses ermöglichen.

Im Folgenden sollen die Stärken und Schwächen beider Varianten für Vermieter beleuchtet und praktische Wege für die Umsetzung aufgezeigt werden:

 1. Die allgemeine Mieterhöhung nach § 558 BGB:  Das Standardverfahren -Aufwand und Risiken

Bevor auf die Besonderheiten von Staffel- und Indexmiete eingegangen wird, ist das grundlegende Verfahren nach § 558 BGB zu verstehen. Dieses setzt voraus, dass die im Mietvertrag vereinbarte Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Der Vermieter muss dabei sein Erhöhungsverlangen in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) gegenüber dem Mieter geltend machen und ausreichend begründen – etwa durch Bezugnahme auf einen qualifizierten Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten .

Darüber hinaus sind weitere Fallstricke zu beachten:

·[nSperrfrist und Kappungsgrenze: Zwischen zwei Erhöhungen muss mindestens ein Jahr liegen (§ 558 Abs. 1 BGB). Innerhalb von drei Jahren darf die Miete zudem um maximal 20 % (in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt oft nur 15 %) steigen (§ 558 Abs. 3 BGB) . 

·[nbZustimmung des Mieters erforderlich: Der Mieter muss der Erhöhung zustimmen. Reagiert er nicht oder verweigert er die Zustimmung, ist der Vermieter sogar gezwungen, fristgebunden Klage auf Zustimmung gegen den Mieter zu  erheben.

Dieses Verfahren ist mit etlichem Aufwand und -im Falle einer Klage- auch mit hohen Kostenrisiken verbunden, die in der Regel in keinem vernünftigen Verhältnis zur erstrebten Mieterhöhung stehen. Eine allgemeine Mieterhöhung stellt sich deshalb meist nicht als Königsweg dar.

 2. Die Staffelmiete (§ 557a BGB): Planbare Erhöhungen durch feste Vereinbarung

Bei der Staffelmiete werden bereits bei Abschluss des Mietvertrages einvernehmlich zwischen Vermieter und Mieter im Voraus feste Mieterhöhungen zu bestimmten Zeitpunkten vereinbart. Die Anpassungen erfolgen automatisch, zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es etwa eines Erhöhungsverlangens seitens des Vermieters -wie bei der allgemeinen Mieterhöhung- bedarf .

Vorteile der Staffelmiete für Vermieter:

·         Geringer Verwaltungsaufwand: Auf Grund der vertraglichen Vereinbarung entfällt der wiederkehrende Begründungsaufwand für jede einzelne Erhöhung. Die Miete steigt automatisch zu den vereinbarten Terminen.

·         Hohe Planungssicherheit: Die Entwicklung der Mieteinnahmen ist über die gesamte Laufzeit der Staffelvereinbarung für Vermieter und Mieter kalkulierbar.

·         Überschreiten der Vergleichsmiete möglich: Die Staffelmiete kann die ortsübliche Vergleichsmiete um bis zu 20 % übersteigen, ohne gegen die Vorgaben der Mietpreisbremse zu verstoßen (§ 5 WiStG) .

·         Kündigungsausschluss: Für bis zu vier Jahre kann das Recht des Mieters zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen werden (§ 557a Abs. 3 BGB) .

Nachteile und rechtliche Fallstricke:

·         Starre Bindung: Eine nachträgliche Anpassung der vereinbarten Staffeln ist nicht möglich, selbst wenn die Inflation höher ausfällt als geplant oder Modernisierungen anstehen.

·         Keine zusätzlichen Erhöhungen: Während der Laufzeit der Staffelmiete sind weitere Mieterhöhungen, z.B. aufgrund von Modernisierungen, ausgeschlossen (§ 557a Abs. 2 BGB).

·         Formale Anforderungen: Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen. Die Erhöhungen müssen als feste Euro-Beträge (nicht in Prozent!) und zu ganz konkreten Zeitpunkten benannt werden. Zwischen zwei Erhöhungen muss mindestens ein Jahr liegen.

 3. Die Indexmiete (§ 557b BGB): Dynamische Anpassung an die Inflation

Die Indexmiete koppelt die Miete an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI), der vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. Steigt der Index, steigt auch die Miete – sinkt er, verringert sich auch die Miete.

Vorteile der Indexmiete für Vermieter:

·         Schutz vor Inflation: Die Mieteinnahmen behalten ihre Kaufkraft, da sie an die allgemeine Preisentwicklung gekoppelt sind.

·         Transparente Begründung: Die Mieterhöhung lässt sich für den Mieter leicht nachvollziehbar mit der Entwicklung des amtlichen Index begründen.

·         Überschreiten der Vergleichsmiete möglich: Auch bei der Indexmiete kann die Ausgangsmiete bis zu 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 5 WiStG)

Nachteile und rechtliche Fallstricke:

·         Hoher Verwaltungsaufwand: Der Vermieter muss jede Anpassung aktiv in Textform geltend machen. Das Schreiben muss eine Berechnung des neuen Mietbetrags enthalten. Die Erhöhung wird erst zum Beginn des übernächsten Monats nach Zugang wirksam (§ 557b Abs. 3 BGB)

·         Ungewissheit: Zeitpunkt und Höhe der Erhöhung sind nicht vorhersehbar und hängen von der volatilem Indexentwicklung ab

·         Mietensenkungsrisiko: Sinkt der Verbraucherpreisindex, hat der Mieter einen Anspruch auf Mietreduzierung.

·         Keine zusätzlichen Erhöhungen: Wie bei der Staffelmiete sind während der Laufzeit des Indexmietvertrags andere Mieterhöhungen ausgeschlossen

4. Strategische Empfehlungen für Vermieter

Die Wahl des richtigen Modells hängt von den verfolgten, individuellen Zielen und der Einschätzung der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung ab.

Staffelmiete wählen, wenn:

·         Sie Planungssicherheit und minimalen Verwaltungsaufwand wünschen.

·         Sie davon ausgehen, dass die vereinbarten festen Erhöhungen über der Inflationsrate liegen werden.

·         Sie für eine begrenzte Zeit (z.B. bei Neubau oder Sanierung) Kündigungssicherheit benötigen.

·         Sie keine größeren Modernisierungen während der Laufzeit planen.

Indexmiete wählen, wenn:

·         Sie sich langfristig gegen inflationsbedingten Wertverlust absichern möchten.

·         Sie bereit sind, den höheren Verwaltungsaufwand für die jährliche Berechnung und Mitteilung zu tragen.

·         Sie mit einem langfristigen Anstieg der Lebenshaltungskosten rechnen.

Kombination beider Modelle:

Rechtsgrundsätzlich ist auch eine Kombination beider Mietanpassungsarten zulässig, z.B. eine anfängliche Staffelmiete für die ersten Jahre, gefolgt von einer Umstellung auf Indexmiete nach Ablauf der Staffelmietvereinbarung AG Hamburg Urteil vom 06.01.2022 – Az. 911 C 95/2)

Dies kann die Vorteile beider Modelle verbinden: anfängliche Planbarkeit mit nachfolgender Inflationsanpassung.

 5. Fazit: Sorgfältige Vertragsgestaltung ist entscheidend

Sowohl Staffel- als auch Indexmiete bieten Vermietern wirtschaftlich attraktive Instrumente, um Mietanpassungen planbar und effizient zu gestalten und sich von dem aufwändigen und risikoreichen Verfahren der allgemeinen Mieterhöhung nach§ 558 BGB unabhängiger zu machen.  Die Entscheidung für eines der beiden Modelle oder eine Kombination aus Staffel- und Indexmiete sollte jedoch nicht leichtfertig getroffen werden.

·         Die Staffelmiete bietet maximale Planbarkeit und ist insbesondere in Zeiten stabiler Preisentwicklung oder bei gut kalkulierbaren Mietsteigerungen vorteilhaft.

·         Die Indexmiete schützt vor Kaufkraftverlust und ist ideal für Vermieter, die ihre Mieteinnahmen langfristig an die Wirtschaftsentwicklung koppeln möchten, ohne Höchstgrenzen befürchten zu müssen.

In jedem Fall ist bei der Vertragsgestaltung auf die Einhaltung der strengen gesetzlichen Formvorschriften zu achten:  Ein Verstoß gegen die Schriftform oder die Nennung von Prozentwerten bei der Staffelmiete macht die Klausel unwirksam. Lassen Sie sich daher bei der Vertragsgestaltung rechtlich beraten – idealerweise mit unseren Musterverträgen von Haus & Grund –, um spätere Streitigkeiten und den Verlust von Erhöhungsansprüchen zu vermeiden.

Dr. Ralf Heydrich
Fachanwalt f. Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsberater Haus & Grund Ostsaar/Pfalz und St. Wendel

Sulzbachtal

Einladung zur Mitgliederversammlung

Alle Mitglieder/Innen des Vereins Haus und Grund Sulzbachtal e.V. werden hiermit zu einer Mitgliederversammlung am

Freitag dem 16. Mai herzlich eingeladen.

Die Versammlung findet um 18:00 Uhr im Hotel Restaurant Dolfi in Sulzbach-Hühnerfeld in der Grühlingstraße 69 statt.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen.

Top 1: Begrüßung der Mitglieder und Gäste durch den Vorsitzenden Bernd Schlachter.

Top 2: Berichte

      - des 1.Vorsitzenden

      - des Geschäftsführers/ Kassierer Dieter Gräber, einschl. der Jahresabschlüsse

      - der Kassenprüferin Roswitha Links und des Kassenprüfers Hubert Jung.

Top 3: Aussprache über die Berichte.

Top 4:  Entlastung des Vorstandes.

Top 5: Referat über das Nachbarschaftsrecht.

Wir konnten als Referenten den Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht,
Dr. Ralf Heydrich von der Anwaltskanzlei Halm & Presser aus Neunkirchen gewinnen.

Im Anschluss des Vortrages können Fragen erörtert und diskutiert werden.

Top 6: Sonstiges

Top 7: Schlusswort des 1. Vorsitzenden. 

Haus und Grund Sulzbachtal e.V.

Völklingen

Einladung zur Mitgliederversammlung

des Haus-, Wohnungs und Grundeigentümervereins Völklingen
am Donnerstag,dem 8. Mai 2025, 18.30 Uhr,
in der Gaststätte Warndtperle, 66333 Völklingen-Ludweiler, Völklinger Straße 120.


Tagesordnung

1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Protokollführung
3. Totenehrung
4. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung
2024
5. Bericht des Vorstandes
5.1 Bericht des Vorsitzenden
5.2 Bericht des Kassenleiters
5.2.1 Bericht der Kassenprüfer
6. Aussprache zu den Berichten
7. Entlastung des Vorstandes
8. Neuwahl des Vorstandes
9. Neuwahl der Kassenprüfer
10. Anpassung der Mitgliedsbeiträge
11. Sonstiges/Anträge
12. Vortrag: aktuelle Rechtsprechung rund um die Immobilie

Im Anschluss laden wir zu einem kleinen Imbiss ein.

Der Vorstand

Wadgassen-Bous-Überherrn

HAUS & GRUND-VEREINE DES JAHRES

Auszeichnung für Wadgassen-Bous-Überherrn


Politische Unsicherheit im Zuge der Neuwahlen, anhaltende Herausforderungen rund um Energieversorgung und Grundsteuer: Für private Eigentümer bleibt die Lage komplex und angespannt. Umso wichtiger ist kompetente Unterstützung –
und die finden immer mehr Menschen bei den Haus & Grund-Vereinen.

Die Mitgliederzahl ist erneut deutlich gestiegen.  Haus & Grund-Präsident Dr. Kai Warnecke verkündete im Rahmen der Mitgliederversammlung einen neuen Höchststand von 945.000 Mitgliedern – ein eindrucksvoller Zuwachs, der vor allem der engagierten Arbeit der zahlreichen Ortsvereine zu verdanken ist. Die erfolgreichsten unter ihnen wurden nun erneut ausgezeichnet.

In der Kategorie „Höchster Mitgliederzuwachs des Jahres – relativ“ belegte Haus & Grund Ansbach mit 13,77 Prozent den ersten Platz.
Zweiter wurde der saarländische Verein Wadgassen- Bous-Überherrn mit 11,76 Prozent.

 

Zentralverbandspräsident Dr. Kai Warneke (links) gratuliert Vereinsvorsitzendem Edgar Revelant
zum ausgezeichneten Anstieg der Mitglieder;
rechts Norbert Behle von Haus & Grund Saarland.

Wadern und Umgebung

Mitgliederversammlung mit interessanten Vorträgen

Am Donnerstag, dem 9. Oktober, findet ab 18.00 Uhr, im
Gasthaus „Zum Wiesengrund“, Zum Pavillon 35, in 66687
Wadern/Noswendel, unsere Mitgliederversammlung 2025 statt.

Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Feststellung
a) der ordnungsgemäßen Einladung
b) der Beschlussfähigkeit
c) des Einverständnisses mit der Tagesordnung
3. Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung 2024
4. Bericht des 1 Vorsitzenden
5. Bericht des Schatzmeisters
6. Bericht der Kassenprüfer/in
7. Aussprache zu den Punkten 1 bis 6
8. Entlastung des Vorstandes
9. Nachwahl eines Beisitzers/in.
10. Vorträge im Anschluss an die Versammlung ab ca. 19 Uhr:
Im Zuge der kommunalen Wärmeplanung stellt sich für jeden
Hausbesitzer die Frage, „Wie heize ich zukunftssicher
und am kostengünstigsten?“
Eine Option möchten wir mit unserer fortlaufenden
Vortragsreihe aufzeigen:
Referent Holger Peter: „Wärmepumpen –
So funktioniert`s auch im Bestand“.
Referent Markus Jolly: „0 Euro Wärmepumpen- und
Haushaltsstromkosten?! So geht`s!“
Mit Wirtschaftlichkeitsberechnung und anschließender
Fragerunde.
11. Verschiedenes

Gäste sind auch zur Mitgliederversammlung herzlich willkommen.

Der Vorstand

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1.1 Verantwortliche Stelle

Haus & Grund Saarland

Verband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer des Saarlandes e.V.

Bismarckstraße 52
66121 Saarbrücken

Telefon: 06 81 / 66 83 7-0
Fax: 06 81 / 66 83 7-16
Mail: info@hug-saarland.de

1.2 Datenschutzbeauftragter

Der Datenschutzbeauftragte (soweit gesetzlich vorgeschrieben) bzw. der Verantwortliche für den Datenschutz sind unter der o. g. Anschrift beziehungsweise unter info@hug-saarland.de erreichbar.

 

2 Zwecke der Verarbeitung

2.1 Einwilligung (Art. 6 Abs. 1a DS-GVO)

Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Zusendung von Newslettern per E-Mail nach Anklicken des Bestätigungslinks, welcher Ihnen zugesandt wird, Weitergabe an andere Dritte, Auswertung von Daten für Marketingzwecke) findet statt, wenn Sie uns eine Einwilligung erteilt haben.

2.2 Vertragliche oder vorvertragliche Pflichten (Art. 6 Abs. 1b DS-GVO)

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, deren Angabe erforderlich ist, für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen wie zu Beispiel der Bearbeitung Ihrer Bewerbung, die auf Ihre Anfrage, z.B. über unser Webseiten-Kontaktformular, erfolgen. Die Zwecke der Datenverarbeitung richtet sich nach dem konkreten Vertrag (z. B. Vereins-Mitgliedschaft, Kauf-, Liefer-, Arbeitsvertrag) und können unter anderem Auswertungen, Beratung sowie die Durchführung von weiteren Aktionen umfassen. Im Rahmen Ihrer Bewerbung werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten bei den Stellen verarbeitet, die den Bewerbungsprozess bei uns begleiten (z.B. Personalabteilung, Fachabteilungsleitung).

Personenbezogene Daten von Beschäftigten verarbeiten wir für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten erforderlich ist.

2.3 Gesetzliche Vorgaben (Art. 6 Abs. 1c DS-GVO)

Aufgrund rechtlicher Verpflichtung erfolgt eine Datenverarbeitung z.B. für Zwecke der Betrugs- und Geldwäscheprävention, Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten und der Auskunft an Behörden.

2.4 Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1f DS-GVO)

Zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten erfolgt darüber hinaus eine Datenverarbeitung für bestimmte Zwecke nach vorheriger Interessenabwägung, z.B. zur Sicherstellung des Hausrechts, Wahrung rechtlicher Ansprüche, Aufklärung von Straftaten, Ermittlung von Ausfallrisiken, optimierten Produktentwicklung, optimierten Kundenansprache zu Werbezwecken, optimierten Bedarfsplanung oder zur Sicherstellung der Datensicherheit.

 

3 Weitergehende Datenverarbeitung im Rahmen der Webseitennutzung

3.1 Pseudonymisierte Nutzung der Internetseite

Sie können unsere Internetseiten grundsätzlich besuchen, ohne uns personenbezogene Daten mitzuteilen. Pseudonymisierte Nutzungsdaten werden nicht mit den Daten des Trägers des Pseudonyms zusammengeführt. Eine Erstellung von pseudonymen Nutzungsprofilen findet nicht statt.

3.2 Statistische Auswertung der Besuche dieser Internetseite

Wir erheben, verarbeiten und speichern bei dem Aufruf dieser Internetseite oder einzelner Dateien der Internetseite folgende Daten: IP-Adresse, Webseite, von der aus die Datei abgerufen wurde, Name der Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge und Meldung über den Erfolg des Abrufs (sog. Web-Log). Diese Zugriffsdaten verwenden wir ausschließlich in nicht personalisierter Form für die stetige Verbesserung unseres Internetangebots und zu statistischen Zwecken.

3.3 Kontaktformular

Unter Angabe Ihres Namens und Ihrer E-Mail-Adresse können Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Die über unser Kontaktformular aufgenommenen Daten werden wir nur für die Bearbeitung von Anfragen, die durch das Kontaktformular eingehen, verwenden. Nach Bearbeitung der Anfrage werden die erhobenen Daten gelöscht, falls dem nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

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Haus & Grund setzt so genannte Session- und Flash-Cookies (Textdateien, die bei dem Besuch auf einer Internetseite auf dem Computer des Benutzers gespeichert werden) ein, die es Haus & Grund ermöglicht, die Nutzung unserer Internetangebote angenehm und effizient zu gestalten. Diese Session-Cookies werden mit dem Schließen des Browsers wieder gelöscht. Darüber hinaus verwendet Haus & Grund – wenn Sie dies zulassen – auch sogenannte persistente Cookies, die über die Session hinaus eingesetzt werden („sessionübergreifende Cookies“). Insbesondere diese Cookies dienen dazu, das Internetangebot von Haus & Grund nutzerfreundlich, effektiver und sicherer zu machen.
Selbstverständlich können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Cookies nicht auf der Festplatte ablegt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass dann einige Funktionen unseres Internetangebots nicht oder nicht vollständig genutzt werden können. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Empfang von Cookies eingeschaltet zu lassen.

 

4 Kategorien von Empfängern

Zur Erfüllung der vorgesehenen Zwecke kann auf die jeweils erforderlichen Daten ein abteilungsübergreifender Zugriff innerhalb unseres Unternehmens stattfinden. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter können für bestimmte Zwecke Daten erhalten, z.B. für IT-Dienstleistungen, Aktenvernichtung und Marketing. Weitere Empfänger personenbezogener Daten können darüber hinaus z. B. öffentliche Stellen, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Rechtsanwälte und Steuerberater oder Auskunfteien sein.

 

5 Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet nur statt, soweit dies z.B. zur Durchführung eines Vertrags erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist, Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben oder dies aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung hervorgeht, z.B. im Rahmen eines Konzerndatentransfers. Im Rahmen der Wartung von IT-Komponenten ist darüber hinaus nicht auszuschließen, dass ein IT-Dienstleister aus einem Drittland (z. B. USA) in seltenen Fällen Einsicht in personenbezogene Daten erhalten könnte. Ansonsten findet keine Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer oder an eine internationale Organisation statt.

 

6 Dauer der Datenspeicherung

Nach Abschluss eines Bewerbungsauswahlverfahrens werden wir Ihre Daten in der Regel innerhalb von 3 Monaten löschen, sofern keine Anstellung in unserem Unternehmen erfolgt. Für die Dauer der Vertragsbeziehung werden die personenbezogenen Daten bei uns gespeichert, darüber hinaus betragen gesetzliche Verjährungsfristen in der Regel drei Jahre. Es gelten verschiedene Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten z.B. aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO), die bis zu zehn Jahre betragen.

 

7 Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beim Auskunfts- sowie beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.

 

8 Widerruf von Einwilligungen

Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Der Zusendung unseres Newsletters können Sie auch durch Anklicken des Abmeldelinks im Newsletter widersprechen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Widerruf erst für die Zukunft wirkt.

 

9 Bestehen eines Beschwerderechts

Darüber hinaus haben Sie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i. V. m. § 19 BDSG).

 

10 Pflicht zur Bereitstellung von Daten

Sie müssen nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung eines Vertrags erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Sollten Sie uns die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, dürfen wir die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen.

 

11 Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

 

12 Profiling

Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten automatisiert mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling), z.B. Auswertung zur zielgerichteten Kundenansprache, bedarfsgerechten Werbung einschließlich Markt- und Meinungsforschung sowie zum Scoring bzw. Rating. In die Auswertung können beispielsweise Daten zum Zahlungsverhalten (z. B. Kontoumsätze, Salden) sowie Kriterien wie Branchenzugehörigkeit und Erfahrungen aus der bisherigen Geschäftsbeziehung einfließen.

 

13 Kategorien personenbezogener Daten

Folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir beispielsweise: Personenstammdaten, Vertragsstammdaten, Vertragsdurchführungs- und Beendigungsdaten, Auftragsdaten, Daten zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Bonitätsdaten, Scoring-/Ratingdaten, Werbe- und Vertriebsdaten, Daten über Ihre Nutzung von unseren angebotenen Telemedien (z.B. Zeitpunkt des Aufrufs unserer Webseiten, Apps oder Newsletter, angeklickte Seiten von uns bzw. Einträge) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten.

 

14 Datenquellen

Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten haben, verarbeiten wir ebenso wie von sonstigen Dritten zulässigerweise an uns übermittelte Daten. Zum anderen erheben wir Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Branchen- und Schuldnerverzeichnisse, Handelsregister, Presse).

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1e DS-GVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Artikel 6 Absatz 1f DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung von Daten für Zwecke der Direktwerbung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, um Direktwerbung zu betreiben. Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an:

Haus & Grund Saarland

Verband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer des Saarlandes e.V.

Bismarckstraße 52
66121 Saarbrücken

Mail: info@hug-saarland.de