Nachrichten aus den Ortsvereinen

 

Wir machen uns stark für Ihr privates Immobilien-Eigentum!

Erfahren Sie hier mehr zu den aktuellen Terminen, Themen und Aktionen der 25 Ortsvereine im Landesverband Haus & Grund Saarland - einfach den Ortsnamen anklicken und mehr erfahren.

Altenkessel

Einladung  zur  Mitgliederversammlung                                                                                                    

am Freitag, dem 04. September 2026 um 18.00 Uhr, in den Räumen der Arbeiterwohlfahrt in Altenkessel, ehemaliges Rathaus, Gerhardstraße 7.

Tagesordnung 

1.     Eröffnung und Begrüßung

2.     Protokoll der Mitgliederversammlung 2025

3.     Bericht der Vorsitzenden

4.     Bericht der Kassiererin für das Jahr 2025

5.     Bericht der Kassenprüferinnen für das Jahr 2025

6.     Aussprache zu den Punkten 3 bis 5

7.     Entlastung des Vorstandes

8.    Wahl von 2 KassenprüferInnen

9.    Vortrag: Heizungsgesetz abgeschafft! Vorgaben für neues Gebäudemodernisierungsgesetz Referent: Herr Dr. Werner Ehl

10. Verschiedenes 

Nach der Versammlung sind alle Teilnehmer zu einem kleinen Imbiss eingeladen. Zwecks besserer Planung bitten wir um Rückmeldung an hug-altenkessel@web.de oder Frau Stier-Kohler tTel.: 06898/82666  

Der Vorstand

Bexbach

Einladung zur Mitgliederversammlung 2025

des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Bexbach e.V.

am Donnerstag, dem 27.11.2025 um 18.30 Uhr

Sportheim SV Bexbach, Auf der Heide

Tagesordnung

  1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
  2. Bericht des Vorsitzenden
  3. Bericht des Kassenwarts
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Wahl eines Versammlungsleiters und Entlastung des Vorstandes
  6. Neuwahlen
  7. Verschiedenes
  8. Vortrag Rechtsanwalt Bleher: Die Kaution im Mietverhältnis

Rechtsanwalt Jörg Bleher
1. Vorsitzender

Dillingen/Merzig

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung des Haus-, Wohnungs und Grundeigentümervereines Dillingen und Untere Saar – Haus & Grund Dillingen/Merzig – findet am Mittwoch, 27. Mai 2026 in der Stadthalle Dillingen, großer Gesellschaftsraum, statt.

Beginn ist um 18.30 Uhr.

Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung mit Totenehrung
2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden,
Rechtsanwalt Dr. Michael Weiskopf
3. Aussprache zum Geschäftsbericht
4. Kassenbericht 2025
5. Aussprache zum Kassenbericht
6. Bericht der Kassenprüferin
7. Wahl eines Versammlungsleiters/einer Versammlungsleiterin
8. Entlastung des Vorstandes
9. Neuwahl des Vorstandes
10. Neuwahl der Kassenprüfenden
11. Sonstiges
12. Vortrag Rechtsanwalt Dr. Michael Weiskopf:

„Fehler beim Abschluss eines Mietvertrages – Betriebskosten– Indexmiete – Staffelmiete.“
In der täglichen Beratung ist immer wieder festzustellen, dass bei Abschluss
des Mietvertrages durch Unkenntnis oder falsches
Ausfüllen des Mietvertragsformulars Fehler gemacht werden,
die für den Vermieter weitgehende finanzielle Auswirkungen
haben und nach Beginn des Mietverhältnisses nicht
mehr rückgängig gemacht werden können. Der Vortrag des
Vorsitzenden geht anhand von Beispielen auf diese Fehler
ein und gibt Hinweise auf die rechtlichen Möglichkeiten.
Interessenten und Gäste sind sehr willkommen. Alle Teilnehmenden
erhalten einen Verzehrbon im Wert von fünf Euro.

Für den Vorstand:
gez. Rechtsanwalt Dr. Michael Weiskopf, Vorsitzender

Dudweiler

...

Gersweiler

Beratung nach telefonischer Vereinbarung

mit Herrn Schub, Telefon: 0681/ 96 86 57 25

Göttelborn

Mitgliederversammlung mit Sommerfest

Nach dem wunderschönen Sommerfest im vorigen Jahr wollen wir es 2026 wiederholen. Wir laden unsere Mitglieder daher sehr herzlich für

Freitag, 07. August 2026, ab 17.00 Uhr,

zur Martinshütte in Göttelborn ein.


Wir beginnen mit unserer Mitgliederversammlung, anschließend hält eine fachkundige Person einen Vortrag über Einbruchschutz und über Trickbetrüger. Danach feiern wir gemeinsam. Wir grillen und es wird auch wieder leckeren Kuchen geben.


Das Essen spendiert der Verein und die Getränke werden zum ermäßigten Preis angeboten. Wir freuen uns, viele Mitglieder begrüßen zu dürfen. Anmeldung bitte unter 06825/7719 bis zum 30.07.2026

Die Tagesordnungspunkte der Mitgliederversammlung:

1. Begrüßung und Totenehrung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Bericht der Vorsitzenden
4. Bericht des Kassierers
5. Bericht des Kassenprüfers
6. Aussprache über die Berichte
7. Wahl eines Versammlungsleiters
8. Entlastung des Vorstandes
9. Wahl der Kassenprüfer
10. Verschiedenes
11. Schlusswort der/des Vorsitzenden

Großrosseln

Einladung zur Generalversammlung

Haus & Grund Großrosseln lädt alle seine Mitglieder recht herzlich zur nächsten Generalversammlung ein.
Diese Generalversammlung findet statt am :
 

27.09.2025 um 18.00 Uhr im Gasthaus Warndtperle Ludweiler, Völklingerstr.120

Tagesordnung: 

  1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
  2. Totenehrung
  3. Annahme der Tagesordnung
  4. Bericht des 1. Vorsitzenden Günter Deutsch
  5. Bericht der Kassiererin, Tanja Held
  6. Bericht der Kassenprüfer, Joachim Dahmen
  7. Wahl eines Versammlungsleiters
  8. .    Entlastung des Vorstandes,
  9. Neuwahl des Vorstandes
    1. Vors. 2.Vors., Schriftf., Kassierer, Beisitzer
  10. Wahl der Kassenprüfer
  11. Verschiedenes 

Einladung : Im Anschluss an die Versammlung findet ein gemeisames Abendessen statt. Um eine verbindliche Anzahl der Essen bestellen zu können wird um einen Beitrag von 5,00 € auf das o.G. Konto gebeten.

Im Hinblick auf die Wichtigkeit dieser Generalversammlung würden wir uns wünschen, wenn alle Mitglieder dieser Einladung Folge leisten würden.

1. Vorsitzender
Günter Deutsch

Heiligenwald - Landsweiler-Reden

Quotenabgeltungsklauseln: Ein alter Klassiker beschäftigt erneut den BGH

Kaum ein Thema hat die mietrechtliche Rechtsprechung der vergangenen Jahrzehnte so stark geprägt wie Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltungsklauseln. Viele Vermieter erinnern sich noch an die Zeiten, in denen Mieter bei einem Auszug vor Ablauf der üblichen Renovierungsfristen anteilig an den voraussichtlichen Renovierungskosten beteiligt werden konnten. Diese sogenannten Quotenabgeltungsklauseln galten lange als verbreitetes Instrument zur gerechten Verteilung von Renovierungskosten.

Nachdem der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2015 den Großteil formularmäßiger Quotenabgeltungsklauseln für unwirksam erklärt hatte, versuchen Vermieter in der Praxis bis heute, durch individuelle Vereinbarungen eine wirksame Kostenbeteiligung der Mieter zu erreichen. Der BGH hatte nun erneut Gelegenheit, die Anforderungen an solche Individualvereinbarungen zu präzisieren.

Mit Beschluss vom 8. April 2025 (VIII ZR 245/22) hat der VIII. Zivilsenat deutlich gemacht: Die Hürden für ein wirksames „Aushandeln“ solcher Klauseln bleiben äußerst hoch.

Der Fall: Günstigere Miete gegen Übernahme von Schönheitsreparaturen

Die Vermieterin hatte ihrer Mieterin zwei unterschiedliche Vertragsmodelle angeboten. Nach dem letztlich abgeschlossenen Vertrag übernahm die Mieterin die laufenden Schönheitsreparaturen sowie anteilige Kosten für bei Auszug noch nicht fällige Renovierungen. Im Gegenzug erhielt sie unter anderem eine niedrigere Miete und eine kürzere Mindestlaufzeit des Mietvertrages.

Als das Mietverhältnis endete, behielt die Vermieterin einen Teil der Kaution ein und berief sich auf die vereinbarte Quotenabgeltungsklausel. Die Mieterin verlangte die Auszahlung der Kaution und machte geltend, die Klausel sei unwirksam.

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht gaben der Mieterin Recht. Der Vermieter legte Revision ein, nahm diese jedoch nach einem deutlichen Hinweis des Bundesgerichtshofs wieder zurück. Der Hinweisbeschluss ist dennoch von erheblicher praktischer Bedeutung, weil er die Anforderungen an Individualvereinbarungen im Mietrecht nochmals klar herausarbeitet.

Wahlmöglichkeit allein reicht nicht aus

Der zentrale Gesichtspunkt der Entscheidung lautet: Eine Auswahl zwischen mehreren vorformulierten Vertragsalternativen macht eine Klausel noch nicht zu einer Individualvereinbarung.

Der Vermieter argumentierte, die Mieterin habe die Möglichkeit gehabt, zwischen unterschiedlichen Vertragsfassungen zu wählen. Die geringere Miete sei gerade deshalb gewährt worden, weil die Mieterin die Schönheitsreparaturen übernehmen wollte.

Der BGH ließ dieses Argument nicht gelten. Die bloße Wahl zwischen mehreren vom Vermieter vorbereiteten Vertragsmodellen genüge nicht, um die Schutzvorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen auszuschalten.

„Aushandeln“ bedeutet mehr als Verhandeln

Besonders hervorzuheben sind die Ausführungen des BGH zum Begriff des Aushandelns nach § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB.

Nach ständiger Rechtsprechung genügt es nicht,

  • dass ein Vertragsinhalt erläutert wird,
  • dass der Mieter die Klausel versteht,
  • dass er ihr zustimmt,
  • dass er Änderungswünsche äußern könnte oder
  • dass über andere Vertragsbestandteile verhandelt wird.

Vielmehr müsse der Vermieter den gesetzesfremden Kerngehalt der Klausel tatsächlich zur Disposition stellen. Der Mieter muss eine reale Möglichkeit erhalten, auf den Inhalt der Regelung Einfluss zu nehmen und eigene Interessen durchzusetzen.

Der Verwender der Klausel muss sich also ernsthaft und nachweisbar bereit zeigen, den Inhalt der betreffenden Bestimmung zu ändern.

Genau dies konnte die Vermieterin im vorliegenden Fall nicht darlegen.

Änderungen an anderen Vertragsbedingungen helfen nicht

Besonders praxisrelevant ist eine weitere Aussage des Senats.

Im konkreten Fall waren verschiedene Vertragsbedingungen geändert worden:

  • Die ursprünglich gewünschte Mindestlaufzeit wurde verkürzt.
  • Die Nettokaltmiete wurde abgesenkt.
  • Die Mietkaution durfte in Raten gezahlt werden.

Nach Auffassung der Vermieterin belegten diese Änderungen, dass insgesamt über den Vertrag verhandelt worden sei.

Der BGH widerspricht ausdrücklich. Selbst wenn über einzelne Vertragsbestandteile verhandelt wird, bedeute dies noch lange nicht, dass auch eine bestimmte Klausel individuell ausgehandelt wurde.

Entscheidend sei stets die konkrete Klausel. Nur wenn gerade diese Vertragsbestimmung Gegenstand ernsthafter Verhandlungen gewesen sei, könne von einer Individualvereinbarung gesprochen werden.

Die Entscheidung verdeutlicht erneut ein erhebliches praktisches Problem:

Wer sich auf eine individualvertraglich vereinbarte Quotenabgeltungsklausel berufen will, trägt die volle Darlegungs- und Beweislast.

Es reicht nicht aus, lediglich vorzutragen, man wäre zu Verhandlungen bereit gewesen oder habe dem Mieter Gesprächsangebote unterbreitet.

Vielmehr muss der Vermieter konkret nachweisen können,

  • welche Änderungsmöglichkeiten angeboten wurden,
  • welche Klauselinhalte tatsächlich zur Diskussion standen,
  • welche Vorschläge der Mieter machen konnte und
  • dass eine ernsthafte Bereitschaft bestand, den Inhalt der Regelung zu ändern.

Dies wird in der Praxis nur selten gelingen.

Bedeutung für Vermieter

Der Beschluss bestätigt die inzwischen sehr gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltungsklauseln.

Für Vermieter bedeutet dies:

Selbst umfangreiche Vertragsgespräche oder wirtschaftliche Zugeständnisse führen nicht automatisch zu einer Individualvereinbarung. Wer sich auf eine wirksame Quotenabgeltungsklausel berufen möchte, muss nachweisen können, dass gerade diese Klausel im Einzelnen verhandelt und inhaltlich zur Disposition gestellt wurde.

Die Entscheidung zeigt damit erneut, dass bei Schönheitsreparaturen höchste Vorsicht geboten ist. Formularmäßige Quotenabgeltungsklauseln bleiben unwirksam. Der Versuch, sie über eine vermeintliche Individualvereinbarung zu retten, scheitert häufig an den strengen Anforderungen der Rechtsprechung.

Fazit

Der BGH setzt seine konsequente Linie fort: Die bloße Wahl zwischen verschiedenen Vertragsmodellen oder Verhandlungen über andere Vertragsbestandteile reichen nicht aus, um eine Quotenabgeltungsklausel in eine Individualvereinbarung zu verwandeln.

Sobald Schönheitsreparaturen und anteilige Renovierungskosten geregelt werden sollen, ist größte Sorgfalt geboten. Vermieter sollten sich nicht darauf verlassen, dass allein die Zustimmung des Mieters oder wirtschaftliche Gegenleistungen wie eine niedrigere Miete die Anforderungen an ein „Aushandeln“ erfüllen. Die rechtlichen Hürden bleiben hoch – und die Unwirksamkeit entsprechender Klauseln ist nach wie vor eher die Regel als die Ausnahme.

Ihr Haus & Grund-Verein steht Ihnen gerne zu allen Fragen rund um die hier behandelte Thematik beratend zur Seite.


Kathrin Otto Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsberaterin Haus & Grund Heiligenwald – Landsweiler-Reden e.V.

Heusweiler

Seite in Arbeit

Homburg

Vortrag „Energetische Sanierung“

Eine Informationsveranstaltung von Haus & Grund Homburg unter
dem Titel „Energetische Sanierung von Wohngebäuden
– Kosten sparen und den Wert der Immobilie erhöhen“ findet
am Montag, 4. Mai, um 18 Uhr statt. Christian Port, Energieberater
der Verbraucherzentrale Saarland, erläutert in seinem
Vortrag, wie Hauseigentümer durch Maßnahmen an der Gebäudehülle
ihre Heizkosten deutlich senken können. Vorgestellt
werden sowohl kostengünstige, teilweise selbst umsetzbare
Maßnahmen als auch umfassende Sanierungsschritte und deren
Zusammenhänge im vorausschauenden Sanieren.

Die Veranstaltung richtet sich an alle, die ihr Wohngebäude
energetisch zukunftsfähig machen, aktiv zum Klimaschutz beitragen
und die Immobilie „gut vorbereitet“ weitergeben möchten.
Gerne wird am Ende auf die Änderungen und Auswirkungen
beim neuen Gebäudemodernisierungsgesetz und die möglichen
Förderungen eingegangen.

Ort ist die Jugendherberge Homburg,
Am Mühlgraben 30, Homburg, der Eintritt ist frei.
Anmeldung unter E-Mail hausundgrund-homburg@web.de

Klarenthal-Krughütte

Einladung zur Mitgliederversammlung von Haus & Grund Klarenthal-Krughütte 

Zur satzungsgemäß einzuberufenden Mitgliederversammlung mit Neuwahlen wird für Freitag, den 21. August 2026, 17.00 Uhr, in das Nebenzimmer des „Restaurant Schwanenkönig“ Krughütter Str. 26a, 66128 Saarbrücken-Gersweiler, eingeladen! 

Tagesordnung: 

1.    Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.    Totengedenken

3.    Annahme des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 23. November 2025

4.    Bericht der Vorsitzenden

5.    Finanzbericht des 1. Kassenwartes

6.    Bericht der Kassenprüfer/innen

7.    Aussprache zu den Berichten

8.    Beschluss zu einer gemäß Notarhinweis notwendigen Satzungsänderung; hier: § 1 - Name und Sitz des Vereins -. Änderung von „Der Haus- und Grundeigentümer Verein … hat seinen Sitz in Saarbrücken-KLARENTHAL-KRUGHÜTTE“ in „Der Verein Haus & Grund Klarenthal-Krughütte e. V. … hat seinen Sitz in Saarbrücken“.

9.    Wahl einer Versammlungsleiterin/eines Versammlungsleiters

10. Entlastung des Vorstandes

11. Neuwahl des Vorstandes

a)    1. Vorsitzende/r

b)    2. Vorsitzende/r

c)    1. Kassenwart/in

d)    2. Kassenwart/in

e)    1. Schriftführer/in

f)     2. Schriftführer/in

g)    Beisitzer/innen

12. Wahl der Kassenprüfer/innen

13. Verschiedenes

14. Schlusswort der/des Vorsitzenden 

Nach der Versammlung sind die Teilnehmer/innen zu einem Abendimbiss eingeladen. Da das Team des „Schwanenkönig“ den Imbiss vorbereiten muss, wird um verbindliche Anmeldung zur Mitgliederversammlung/zum Imbiss bis zum 14. August 2026 bei der Anwaltskanzlei Hoffmann, Telefon 0681 / 68 66 33 40, gebeten. 

Für den Vorstand:
Christiane Hoffman, 1. Vorsitzende

 

Lebach

Einladung zur Mitgliederversammlung


Wir laden ein zur Mitgliederversammlung des Haus-, Wohnungs-
und Grundeigentümervereins Lebach, Schmelz, Eppelborn
e.V. am Dienstag, 30. Januar 2025, 18.00 Uhr, im Restaurant
Bürgerstuben, Jabacherstraße 28, Lebach.

Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Protokollführung
3. Neuwahl des/der 1. Vorsitzende(n)

Der Vorstand

Neunkirchen

Weihnachtspause

Die Geschäftsstelle des Haus- und Grundeigentümervereins
Neunkirchen ist in der Zeit vom 22. Dezember bis 9. Januar geschlossen.
Ab dem 12. Januar sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da.


Wir wünschen allen Mitgliedern eine friedvolle Adventszeit und
ein erfolgreiches Jahr 2026.

Ostsaar / Pfalz

Neue Bundesförderung für Ladeinfrastruktur

500 Millionen Euro Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften

Das Bundesministerium für Verkehr stellt seit dem 15. April ein neues Förderprogramm mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro bereit. Ziel ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Gerade in Wohnanlagen besteht häufig das Problem, dass einzelne Eigentümer zwar Interesse an einer Wallbox haben, die technische Umsetzung jedoch an fehlender Infrastruktur, hohen Anfangskosten oder organisatorischen Hürden scheitert. Das neue Förderprogramm soll genau hier ansetzen und den gemeinschaftlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur erleichtern. Voraussetzung ist die Vorverkabelung von mindestens 20 Prozent der Wohnstellplätzen (jedoch mindestens sechs Stellplätzen) nach Maßnahmenabschluss.

Da die Fördermittel nach dem sogenannten „Windhundverfahren“ vergeben werden – also nach der Reihenfolge des Antragseingangs –, empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung und Antrag-stellung.

1. Ziel des Förderprogramms „Laden im Mehrparteienhaus“
Mit dem Programm unterstützt der Bund Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter und Zusammenschlüsse von Eigentümern beim Aufbau einer zukunftsfähigen Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten.

Gefördert werden insbesondere:
Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastrukturen in und an Mehrparteienhäusern mit
mindestens sechs Stellplätzen, und zwar:
   
- Vorverkabelung und Elektrifizierung                          
- Wallboxen und Ladepunkte bis 22 kW                      
- Dynamische Lastmanagementsysteme     
- Netzanschluss- und Infrastrukturmaßnahmen.

2. Wer kann Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind insbesondere:  
Wohnungseigentümergemeinschaften                        
Vermieter von Mehrparteienhäusern                           
Wohnungsunternehmen                 
Genossenschaften                        
Zusammenschlüsse einzelner ­Eigentümer

3. Höhe der Förderung   
Vorverkabelung ohne Wallbox: bis zu 1.300 Euro pro Stellplatz
Wallbox bis 22 kW: bis zu 1.500 Euro pro Stellplatz     
Bidirektionale Ladeinfrastruktur (V2G): bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz

4. Beispielrechnung
Eine WEG mit 30 Stellplätzen installiert zehn Wallboxen. Zehn Wallboxen × 1.500 Euro = 15.000 Euro Förderung
Bei Gesamtkosten von 35.000 bis 45.000 Euro verbleibt ein Eigenanteil von circa 20.000 bis 30.000 Euro.

5. Gemeinschaftlicher Antrag der WEG
Die Hausverwaltung kann vorsorglich ­einen Förderantrag stellen, bevor die ­Eigentümerversammlung endgültig über die Umsetzung entscheidet. Die Antragstellung verpflichtet die Gemeinschaft noch nicht zur Durchführung. Erst ein späterer Beschluss der Eigentümerversammlung macht die Maßnahme verbindlich.

6. Einzelanträge durch Eigentümer
Falls keine gemeinschaftliche Lösung zustande kommt, können sich mindestens sechs Eigentümer zusammenschließen und gemeinsam Fördermittel beantragen.

7. Wichtige Hinweise   
Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen           
WEG-Beschluss kann bis zu sechs Monate nachgereicht werden
            
Das Förderprogramm funktioniert nach dem Windhundprinzip      
Frühzeitiges Handeln erhöht die ­Förderchance

8. Handlungsempfehlung   
Interesse innerhalb der Gemeinschaft abfragen           
Frühzeitig Förderantrag vorbereiten
Technische Prüfung und Angebote einholen                
Umsetzung in Eigentümerversammlung beschließen

Fazit:
Das Förderprogramm bietet Wohnungseigentümergemeinschaften eine hervorragende Möglichkeit, Ladeinfrastruktur kostengünstig aufzubauen und gleichzeitig den Wert der Immobilie langfristig zu steigern. Durch die Kombination aus Zuschüssen, unverbindlicher Antragstellung und späterer Beschlussfassung können Eigentümer frühzeitig handeln, ohne sich sofort endgültig festlegen zu müssen.

Dr. Ralf Heydrich
Fachanwalt für Miet- und Wohnungs­eigentumsrecht
Rechtsberater Haus & Grund Ostsaar/Pfalz und St. Wendel

 



 

Ottweiler

Einladung zur Mitgliederversammlung 

am 22. Oktober 2025, 18.00 Uhr im Katholischen Pfarrheim Ottweiler 

Tagesordnung 

1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Berichte des Vorsitzenden zur aktuellen Rechtsprechung im Mietrecht
4. Bericht des Vorsitzenden zum Landesvorstand
5. Kooperationsmöglichkeit mit Neunkirchen
6. Ausflug mit dem Verein
7. Verschiedenes  

Dierk Schramm
1. Vorsitzender

Quierschied

Wichtige Klarstellung des BGH  

Ordentliche Kündigung bleibt trotz Schonfristzahlung wirksam

In einem aktuellen Urteil vom 23.07.2025 (Az. VIII ZR 145/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine für Vermieter sehr erfreuliche und wichtige Klarstellung getroffen. Es geht um die Frage, was passiert, wenn ein Mieter nach einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs die ausstehende Miete doch noch bezahlt.

Der Fall:

Ein Mieter in Berlin geriet immer wieder mit der Miete in Rückstand. Im Februar 2021 kündigte die Vermieterin ihm wegen Nichtzahlung der Mieten für Dezember 2020 und Februar 2021. Der Mieter zahlte die ausstehenden Beträge kurze Zeit später nach.

Das Amtsgericht gab der Räumungsklage der Vermieterin statt. Das Landgericht Berlin wies die Klage jedoch ab. Es war der Ansicht, dass die sogenannte „Schonfristzahlung“ des Mieters nicht nur eine außerordentliche fristlose Kündigung, sondern auch die erklärte ordentliche Kündigung unwirksam mache. Dagegen wehrte sich die Vermieterin vor dem BGH – und hatte Erfolg.

Die Entscheidung des BGH:

Die sogenannte Schonfristzahlung eröffnet dem Mieter die Möglichkeit, eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs abzuwenden. Geregelt ist sie in § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB: Zahlt der Mieter (spätestens) innerhalb von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage die rückständige Miete vollständig, wird die fristlose Kündigung dadurch unwirksam (wobei dies dann nicht gilt, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine nach dieser Vorschrift unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist).

Der BGH stellte nun nochmals klar: Die „Schonfristzahlung“ nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB heilt ausschließlich eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Eine ordentliche Kündigung wegen desselben Zahlungsrückstands bleibt von dieser Nachzahlung unberührt und wirksam. Dies hatte der BGH auch in vergangenen Urteilen immer wieder so entschieden und nun nochmals bekräftigt, dass er bei dieser Auffassung bleibt.

Mit anderen Worten:

Auch wenn der Mieter den konkreten Rückstand, der zur Kündigung geführt hat, innerhalb der Schonfrist (zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage) begleicht, wird dadurch nur die fristlose Kündigung gegenstandslos. Die ordentliche Kündigung, die auf denselben Zahlungsverzug gestützt wird, besteht fort und kann zur Beendigung des Mietverhältnisses führen.

Warum ist das für Sie als Vermieter so wichtig?

Die Entscheidung des BGH ist ein großer Gewinn für die Praxis und schafft Rechtssicherheit. Es wurde nochmals klargestellt: Die ordentliche Kündigung bleibt als „sicherer Anker“ bestehen, selbst wenn der Mieter den Rückstand kurzfristig ausgleicht. Dies ist besonders vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarktes bedeutsam. Ein Vermieter muss – auch wenn der Zahlungsverzug ausgeglichen wurde – nicht zwangsläufig an einem Vertrag festhalten, wenn der Mieter wiederholt durch Zahlungsstörungen aufgefallen ist und das Vertrauensverhältnis dadurch nachhaltig gestört ist.

Fazit und Handlungsempfehlung:

Das Urteil stärkt die Position des Vermieters. Die Kernbotschaft lautet: Kündigen Sie bei Zahlungsverzug des Mieters stets hilfsweise auch ordentlich! Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung nicht allein durch eine schnelle Zahlung des Mieters ins Leere läuft. Die ordentliche Kündigung ist ein eigenständiges Gestaltungsrecht und wird durch die Regelungen zur Schonfristzahlung nicht berührt.

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Kündigung alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, lassen Sie diese im Zweifel von Ihrem Haus & Grund-Verein prüfen oder lassen Sie gleich die Kündigung durch diesen erstellen.l

Kristina-Marisa Uth
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht
1. Vorsitzende Haus & Grund Quierschied
Rechtsberaterin Haus & Grund Ostsaar/Pfalz und
Haus & Grund St. Wendel

Riegelsberg - Köllertal

Vereinsfahrt nach Luxemburg am 05. September 2026

Die diesjährige Vereinsfahrt ist für Samstag, den 05. September 2026 geplant in der Zeit von 08:00 bis 21:00 Uhr mit der Fa. Lay Reisen, Püttlingen. Fahrziel ist die Stadt Luxemburg.

Geplantes Tagesprogramm:

  • 08:00 Uhr | Abfahrt von Riegelsberg-Rathaus über die A8 nach Luxemburg-Stadt.
  • 10:00 Uhr – 12:00 Uhr | Stadtrundfahrt mit örtlichem Guide, die wichtigsten Sehenswürdigkeiten: Plateau Kirchberg (Europaviertel), Philharmonie, Kasematten, Großherzoglicher Palast und Brücken über das Pétrusse-Tal.
  • 12:00 Uhr | Gelegenheit zum Mittagessen
  • 14:00 Uhr | Freizeit & Erkundung, Shopping oder Spaziergänge in der Altstadt oder eine Fahrt mit dem kostenlosen, gläsernen Panorama-Aufzug Pfaffenthal. Busse und Bahnen in Luxemburg sind landesweit kostenfrei.
  • 18:15 Uhr | Treffen am Bus und Rückfahrt
  • 20:00 Uhr | Rückkehr in Riegelsberg und Abendessen im Don Camillo,

Kostenbeitrag 25 € pro Mitglied und 25 € für eine Begleitperson, 40 € für Nichtmitglieder. Anmeldungen ab sofort möglich an den Vorsitzenden Horst Altmeyer, mail@hug-riegelsberg.de oder 0171 6468686. Bitte die Teilnehmergebühr überweisen auf das Konto von Haus & Grund Riegelsberg-Köllertal e.V., IBAN DE91 5905 0101 0014 0050 86, BIC: SAKSDE55XXX bei der Sparkasse Saarbrücken. Es entscheidet die Reihenfolge des Zahlungseingangs.

Köllertalmesse im Trimm-Treff am 19. und 20. September 2026

Am Samstag, 19. und Sonntag, 20. September 2026 findet im Trimm-Treff Victoria, Püttlingen jeweils von 11:00 bis 18:00 Uhr die zweite Köllertalmesse statt. Die Themenvielfalt hat eine große Spannweite von Bauen über Wohnen bis hin zur Gesundheit. An über 30 Standplätzen stehen die Stände zur Besichtigung bereit.  Sie finden alle Gewerke nur einmal. Dies bedeutet, dass genau deshalb eine große Themenvielfalt angeboten werden kann. Haus & Grund Riegelsberg-Köllertal e. V. wird mit einem Stand vertreten sein zum Thema Bauen und Wohnen. Gerne können Sie sich im Messeforum auch die Fachvorträge der einzelnen Aussteller anhören.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns am Ausstellungsstand von Haus & Grund Riegelsberg-Köllertal e. V. besuchen und vorbeischauen oder auch zeitweise mit unterstützen könnten. Info an den Vorsitzenden Horst Altmeyer, 0171 6468686.

Horst Altmeyer, Vorsitzender

Saarbrücken

Vorstandswahl sorgt für Überraschung 

Am Mittwoch, dem 24.06.2026 fand in der Undine in Saarbrücken die Generalversammlung von Haus & Grund Saarbrücken statt. Nach Eröffnung der Sitzung durch die 1. Vorsitzende, Frau Rechtsanwältin Christiane Hoffmann, wurde die Tagesordnung einstimmig beschlossen.Die 1. Vorsitzende konnte verkünden, dass der Mitgliederstand um 80 Mitglieder im Geschäftsjahr 2025 gestiegen ist. Stand 31.12.2025 hat der Verein insgesamt 3.893 Mitglieder. Im Rahmen des Geschäftsberichtes bedankte sich die 1. Vorsitzende für die gute Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle von Haus & Grund Saarbrücken. 

Dass die Buchhaltung und auch das Kassenwesen des Vereins von Haus & Grund Saarbrücken vorbildlich ist, konnten die Kassenprüfer Frau Birgit Dreßen und Herr Detlev Breier bestätigen. Daher empfahlen sie die Entlastung des Vorstandes. Die Entlastung wurde von der Versammlung erteilt. 

Wie unter Punkt 8 der Tagesordnung angekündigt, fanden Neuwahlen statt. Die 1. Vorsitzende, Frau Rechtsanwältin Christiane Hoffmann wurde zur Wiederwahl vorgeschlagen. Der bisherige stellvertretende Vorsitzende Herr Rechtsanwalt Norbert Behle hat sich ebenfalls als 1. Vorsitzender vorgeschlagen. Frau Rechtsanwältin Christiane Hoffmann wurde wiedergewählt. Als stellvertretender Vorsitzender wurde Herr Frank Hackenberger gewählt. Nach Abstimmung setzt sich der Vorstand von Haus & Grund Saarbrücken neben der 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden satzungsgemäß mit folgenden Beisitzern zusammen: 

Herr Eric Ackermann, Frau Maria Azzolina, Herr Massimo Azzolina, Herr Detlev Breier, Herr Bernd Klein, Herr Christian Wennemuth, Frau Daniela Samson, Herr Michael Schwartner, Herr Norbert Behle. 

Als Kassenprüfer wurden gewählt: Wiederwahl der langjährigen Kassenprüferin Frau Birgit Dreßen, neuer Kassenprüfer Herr Carsten Jahn. Ersatzkassenprüfer Herr Professor Dr. Volker Fleck. Im Anschluss an die Wahl des neuen Vorstandes hielt Herr Dr. Christian Jülch, Notar in Saarbrücken ein Referat über die lebzeitige Übertragung von Immobilien. 

Zum Abschluss lud die 1. Vorsitzende, Frau Rechtsanwältin Christiane Hoffmann, die Gäste und Mitglieder zu einem kleinen Imbiss ein. 

Für den Vorstand
gez.
1. Vorsitzende Christiane Hoffmann

 

Saarlouis

Einladung zur Mitgliederversammlung 

Hiermit laden wir unsere Mitglieder recht herzlich zu unserer Mitgliederversammlung am Mittwoch, 23.09.2026 um 18.00 Uhr in das Vereinshaus Fraulautern, Saarbrücker Straße 5 in 66740 Saarlouis-Fraulautern ein.

Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:  

1.    Begrüßung und Gedenken an die verstorbenen Mitglieder2.    Feststellung der Beschlussfähigkeit

3.    Tätigkeitsberichte

a)    des Vorsitzenden

b)    des Geschäftsführers der Service UG

4.    Kassenberichte

5.    Aussprache über die Berichte

6.    Bericht der Kassenprüfer

7.    Wahl eines Versammlungsleiters

8.    Entlastung des Vorstandes

9.    Neuwahl der Kassenprüfer

10. Referat von Herrn Engel zu neuester Rechtsprechung im Mietrecht, Mieterhöhung, Staffelmiete, Indexmiete, Modernisierungsmieterhöhung

11. Verschiedenes 

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie zahlreich dieser Einladung folgen würden. 

Der Vorstand im Auftrag
Kurt Engel, 1. Vorsitzender

Spiesen-Elversberg

Haus und Grund Spiesen-Elversberg

Ansprechpartner:
Wolfgang Korte

Wilhelmstraße 30
66583 Spiesen-Elversberg

Telefon: 0 68 21 / 7 85 32

E-Mail: wkorte612@aol.com
Internet: www.hug-elversberg.keepfree.de

Sprechstunden und Rechtsberatung:

Sprechstunden finden nach Anmeldung unter Telefon 06821/78532 mit dem 1. Vorsitzenden, Wolfgang Korte, jeden 1. Mittwoch im Monat, im Rathaus Café – Spiesen von 14 Uhr bis 16 Uhr statt.

Bei Rechtsanliegen wird ein Termin für ein Beratungsgesprächin der Rechtsabteilung in Saarbrücken beim Landesverband Saar vereinbart.

St. Ingbert

Informationen zum Thema „Energieausweis“ am 31.08.2026

Wird eine Immobilie verkauft oder vermietet, kommt der Energieausweis ins Spiel. Wer als Verkäufer oder Vermieter keinen gültigen Energieausweis hat und keinen solchen vorlegen kann, riskiert ein Bußgeld.  

Über die verschiedenen Arten und Inhalte der Energieausweise referiert Herr Dipl.-Ing. (FH) Markus Lillig im Rahmen der Vortragsreihe von Haus und Grund St. Ingbert e.V. am Montag, 31.08.2026, um 19.00 Uhr im Nebenzimmer der Gaststätte MÜ1 (ehemals „Bergmannsheim“), Neue Bahnhofstr. 15, St. Ingbert. Herr Lillig wird auf Grundlage des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erläutern, welche Anforderungen an Energieausweise für Wohngebäude und gewerblich sowie gemischt genutzte Gebäude gestellt werden und welche Unterlagen und Daten zur Erstellung des Energieausweises benötigt werden.  

Zu dieser Informationsveranstaltung sind Mitglieder und (noch) Nichtmitglieder eingeladen.
Haus & Grund St. Ingbert e.V. freut sich auf Ihren Besuch und bittet möglichst um Voranmeldung telefonisch unter der Nummer 06894/6522 oder per E-Mail an
hausundgrund-st.ingbert@t-online.de oder persönlich in der Geschäftsstelle Kaiserstr. 37, St. Ingbert.

St. Wendel

Neue Bundesförderung für Ladeinfrastruktur

500 Millionen Euro Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften

Das Bundesministerium für Verkehr stellt seit dem 15. April ein neues Förderprogramm mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro bereit. Ziel ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Gerade in Wohnanlagen besteht häufig das Problem, dass einzelne Eigentümer zwar Interesse an einer Wallbox haben, die technische Umsetzung jedoch an fehlender Infrastruktur, hohen Anfangskosten oder organisatorischen Hürden scheitert. Das neue Förderprogramm soll genau hier ansetzen und den gemeinschaftlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur erleichtern. Voraussetzung ist die Vorverkabelung von mindestens 20 Prozent der Wohnstellplätzen (jedoch mindestens sechs Stellplätzen) nach Maßnahmenabschluss.

Da die Fördermittel nach dem sogenannten „Windhundverfahren“ vergeben werden – also nach der Reihenfolge des Antragseingangs –, empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung und Antrag-stellung.

1. Ziel des Förderprogramms „Laden im Mehrparteienhaus“
Mit dem Programm unterstützt der Bund Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter und Zusammenschlüsse von Eigentümern beim Aufbau einer zukunftsfähigen Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten.

Gefördert werden insbesondere:
Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastrukturen in und an Mehrparteienhäusern mit
mindestens sechs Stellplätzen, und zwar:
   
- Vorverkabelung und Elektrifizierung                          
- Wallboxen und Ladepunkte bis 22 kW                      
- Dynamische Lastmanagementsysteme     
- Netzanschluss- und Infrastrukturmaßnahmen.

2. Wer kann Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind insbesondere:  
Wohnungseigentümergemeinschaften                        
Vermieter von Mehrparteienhäusern                           
Wohnungsunternehmen                 
Genossenschaften                        
Zusammenschlüsse einzelner ­Eigentümer

3. Höhe der Förderung   
Vorverkabelung ohne Wallbox: bis zu 1.300 Euro pro Stellplatz
Wallbox bis 22 kW: bis zu 1.500 Euro pro Stellplatz     
Bidirektionale Ladeinfrastruktur (V2G): bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz

4. Beispielrechnung
Eine WEG mit 30 Stellplätzen installiert zehn Wallboxen. Zehn Wallboxen × 1.500 Euro = 15.000 Euro Förderung
Bei Gesamtkosten von 35.000 bis 45.000 Euro verbleibt ein Eigenanteil von circa 20.000 bis 30.000 Euro.

5. Gemeinschaftlicher Antrag der WEG
Die Hausverwaltung kann vorsorglich ­einen Förderantrag stellen, bevor die ­Eigentümerversammlung endgültig über die Umsetzung entscheidet. Die Antragstellung verpflichtet die Gemeinschaft noch nicht zur Durchführung. Erst ein späterer Beschluss der Eigentümerversammlung macht die Maßnahme verbindlich.

6. Einzelanträge durch Eigentümer
Falls keine gemeinschaftliche Lösung zustande kommt, können sich mindestens sechs Eigentümer zusammenschließen und gemeinsam Fördermittel beantragen.

7. Wichtige Hinweise   
Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen           
WEG-Beschluss kann bis zu sechs Monate nachgereicht werden
            
Das Förderprogramm funktioniert nach dem Windhundprinzip      
Frühzeitiges Handeln erhöht die ­Förderchance

8. Handlungsempfehlung   
Interesse innerhalb der Gemeinschaft abfragen           
Frühzeitig Förderantrag vorbereiten
Technische Prüfung und Angebote einholen                
Umsetzung in Eigentümerversammlung beschließen

Fazit:
Das Förderprogramm bietet Wohnungseigentümergemeinschaften eine hervorragende Möglichkeit, Ladeinfrastruktur kostengünstig aufzubauen und gleichzeitig den Wert der Immobilie langfristig zu steigern. Durch die Kombination aus Zuschüssen, unverbindlicher Antragstellung und späterer Beschlussfassung können Eigentümer frühzeitig handeln, ohne sich sofort endgültig festlegen zu müssen.

Dr. Ralf Heydrich
Fachanwalt für Miet- und Wohnungs­eigentumsrecht
Rechtsberater Haus & Grund Ostsaar/Pfalz und St. Wendel

 



 

Sulzbachtal

Einladung zur Mitgliederversammlung

Alle Mitglieder des Vereins Haus & Grund Sulzbachtal sind hiermit
zu einer Mitgliederversammlung am Freitag, 29. Mai, eingeladen.
Diese findet um 18 Uhr im Vereinsheim der Eintracht
Altenwald, Auf der Ludwigshöhe, in 66280 Sulzbach/Altenwald
statt (oberhalb der Waldschule, am Sportplatz).

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

Top 1: Begrüßung der Mitglieder und Gäste durch den Vorsitzenden
Bernd Schlachter
Top 2: Berichte
– des 1. Vorsitzenden
– des Geschäftsführers/Kassierers Dieter Gräber,
einschließlich der Jahresabschlüsse
– der Kassenprüfer Wolfgang Walter und Hubert Jung
Top 3: Aussprache über die Berichte
Top 4: Entlastung des Vorstandes
Top 5: Ergänzende Neuwahl:
Wahl eines neuen Kassenprüfers
Top 6: Beschlussfassung zur Vernichtung von Vereinsunterlagen,
die älter als zehn Jahre sind
Top 7: Referat über sehr wichtige Änderungen zur Heizkostenabrechnung
ab 2027. Die Referentin oder der Referent
wird zu gegebener Zeit noch bekanntgegeben.
Im Anschluss können Fragen erörtert und diskutiert werden.
Top 8: Sonstiges
Top 9: Schlusswort des Vorsitzenden

Bernd Schlachter, Vorsitzender

 

Völklingen

 

Einladung zur Mitgliederversammlung

des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Völklingen e.V.
am 16.04.2026, 18.30 Uhr, in der Gaststätte Warndtperle,
66333 Völklingen-Ludweiler, Völklinger Str. 120

Tagesordnung:
1.                Begrüßung
2.                Feststellung der Beschlussfähigkeit, Protokollführung
3.                Totenehrung
4.                Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2025
5.                Bericht des Vorstandes
5.1.          Bericht des Vorsitzenden
5.2.          Bericht des Kassenleiters
6.                Bericht der Kassenprüfer
7.                Aussprache zu den Berichten
8.                Entlastung des Vorstandes
9.                Ergänzungswahl Beisitzer
10.            Ehrungen
11.            Sonstiges/Anträge
12.            Offene Fragerunde zum Thema Wärmepumpentechnik
Referent: Erik Martini, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kälteanlagenbauerhandwerk

Im Anschluss laden wir zu einem kleinen Imbiss ein.
Der Vorstand

Wadgassen-Bous-Überherrn

Bericht über die Generalversammlung

Die Generalversammlung wurde von mehr als 60 Mitgliedern besucht.
Im Mittelpunkt standen aktuelle Entwicklungen und wichtige
Entscheidungen für das Jahr 2026.

Zu Beginn stellte der Vorstand insgesamt zehn neue Fachvorträge
zur Abstimmung, um die Interessen und Wünsche der Mitglieder
bestmöglich zu berücksichtigen. Die Abstimmung erfolgte erstmals
über eine webbasierte Plattform, was die Beteiligung deutlich
erhöhte und sich als zukunftsweisendes Kommunikationsmittel
erwies. Die drei meistgewählten Themen waren „Mietanpassung
ohne Mietspiegel“, „Heizen und Lüften“ sowie „Nachbarrecht
und Nachbarpflicht“.

Mit der Zielsetzung, neue Mitglieder zu gewinnen, wurde im vergangenen
Jahr ein Marketingprogramm verabschiedet. Mit den
umgesetzten Maßnahmen konnten 48 neue Mitglieder gewonnen
werden. Diese Marketingaktivitäten wird der Vorstand auch
in 2026 weiter vorantreiben.

Im weiteren Verlauf präsentierte der Kassierer den detaillierten
Kassenbericht. Die Buchprüfer bestätigten eine vollständige und
ordnungsgemäße Buchführung, sodass der Vorstand von den
Anwesenden für das Jahr 2025 einstimmig entlastet wurde.

Ein besonderes Highlight bildeten die Fachvorträge von Notar
Michael Jung und Polizeioberkommissar Michael Gottesleben.
Jung beleuchtete umfassend die Unterschiede und die richtige
Anwendung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung,
wobei er das komplexe Thema verständlich und praxisnah aufbereitete.
Anschließend stellte Gottesleben in seinem Vortrag zur Einbruchskriminalität
einfache und effektive Maßnahmen zur Sicherung
des eigenen Zuhauses vor und erläuterte anschaulich
den Nutzen technischer Sicherheitselemente.

Nach dem offiziellen Teil bot sich bei einem Imbiss und kühlen
Getränken die Gelegenheit zum persönlichen Austausch mit den
Referenten. Die Generalversammlung wurde von allen Teilnehmern
als sehr gelungen bewertet und stärkte das Gemeinschaftsgefühl
im Verein.

Edgar G. Revelant, Vorsitzender


Fotograf: Ruppenthal, Text: „Abteihof Wadgassen, ehem. Prämonstratenser-Abtei“.

 

 

 

 

 

 

Wadern und Umgebung

„Zukunftssicher und kostengünstig Heizen“

Fortsetzung der Vortragsreihe im Anschluss an unsere Mitgliederversammlung 2025

Am 09.10.25 18.00h fand in Wadern / Noswendel unsere Jahresversammlung 2025 statt.

1. Der 1. Vorsitzende begrüßte die Teilnehmer.

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, sowie die Beschlussfähigkeit (15 Mitglieder + 11 Gäste) der Versammlung. Die Tagesordnung wird einstimmig um den Punkt: „Zeitliche Verschiebung der nächsten Mitgliederversammlung“ ergänzt.

3. Einstimmige Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung 2024

4. Der Vorsitzende weist auf/ berichtet über / erläutert: neuen Verbrauchszähler-regelungen, starken Preisanstiegen bei Brennstoffen bedingt durch CO² Steuer, Frist-ablauf für die Nebenkostenabrechnung 2024 am 31:12.25, aktuelle Lobbyarbeit des Präsidenten in Ausschüssen in Berlin, Teilnahme an der Trendmesse 2025 Wadern, aktuell 69 Mitglieder, Abschluss von Vermieterrechtsschutzversicherungen, Aufnahme in den Landesvorstand, Teilnahme am Landesverbandstag, Vorankündigung auf den Bundeszentraltag im Mai 2025 in Saarbrücken, Arbeit in Direktions- u. Vorstands-sitzungen, Dank an die Arbeit der anderen Vorstandsmitglieder, usw.

5.      Der Schatzmeister Sebastian Kaiser berichtet über eine gesunde Kassenlage von über 4.000€, sowie über die Einnahmen und Ausgabensituation.

6. Die Kassenprüfer Christoph Schneider und Dr. Erich Ihle bescheinigen eine korrekte Kassenführung und beantragen Entlastung des Vorstandes.

7. Es wird keine Aussprache zu den Punkten 1 bis 6 gewünscht.

8. Der Vorstand wird einstimmig mit Enthaltung der Betroffenen entlastet.

9. Nach einstimmiger Nachwahl in den Vorstand, nimmt Frau Daniela Keller das Mandat als Beisitzerin an.

10. Die Versammlung beschließt einstimmig die Mitgliederversammlung erst Anfang 2027 mit Neuwahl des Vorstandes durchzuführen, um eine leichtere Kassenprüfung sowie ein klar abgegrenztes Wirtschaftsjahr von 01.01 bis 31.12 zu realisieren.

Holger Peter (Vertretung von „Alpha Innotec“ referiert über „Wärmepumpen - So funktioniert`s auch im Bestand“ und zeigt an realisierten Beispielen, dass heutige Geräte mit Heizkörpern (nicht immer unbedingt mit Fußbodenheizung) ökonomisch betrieben werden können. Eine sorgfältige Planung ist für Schallschutz, Wirtschaftlichkeit und Langlebigkeit Grundvorrausetzung.

Markus Jolly (Geschäftsführer von „Evera“) zeigt in seinem Vortrag „0€ Wärmepumpen- u. Haushaltsstromkosten?! So geht`s!“ die Möglichkeiten auf, mit moderner Speicher-technologie, Photovoltaik und intelligentem Energiemanagement seine Stromkosten deutlich zu senken.     

Die anschließende rege Frage- u. Diskussionsrunde zeigte wie gut beide Vorträge ankamen und wie groß das Interesse an diesen Themen ist.

        *******

 

Cookie-Hinweis

Diese Website nutzt Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu ermöglichen. Wenn Sie nachfolgend zustimmen, werden alle Einstellungen aktiviert.

Cookie-Einstellungen

Datenschutz

Datenschutzerklärung und Datenschutzhinweise

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

1 Kontaktdaten verantwortliche Stelle und Datenschutzbeauftragter

1.1 Verantwortliche Stelle

Haus & Grund Saarland

Verband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer des Saarlandes e.V.

Bismarckstraße 52
66121 Saarbrücken

Telefon: 06 81 / 66 83 7-0
Fax: 06 81 / 66 83 7-16
Mail: info@hug-saarland.de

1.2 Datenschutzbeauftragter

Der Datenschutzbeauftragte (soweit gesetzlich vorgeschrieben) bzw. der Verantwortliche für den Datenschutz sind unter der o. g. Anschrift beziehungsweise unter info@hug-saarland.de erreichbar.

 

2 Zwecke der Verarbeitung

2.1 Einwilligung (Art. 6 Abs. 1a DS-GVO)

Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Zusendung von Newslettern per E-Mail nach Anklicken des Bestätigungslinks, welcher Ihnen zugesandt wird, Weitergabe an andere Dritte, Auswertung von Daten für Marketingzwecke) findet statt, wenn Sie uns eine Einwilligung erteilt haben.

2.2 Vertragliche oder vorvertragliche Pflichten (Art. 6 Abs. 1b DS-GVO)

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, deren Angabe erforderlich ist, für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen wie zu Beispiel der Bearbeitung Ihrer Bewerbung, die auf Ihre Anfrage, z.B. über unser Webseiten-Kontaktformular, erfolgen. Die Zwecke der Datenverarbeitung richtet sich nach dem konkreten Vertrag (z. B. Vereins-Mitgliedschaft, Kauf-, Liefer-, Arbeitsvertrag) und können unter anderem Auswertungen, Beratung sowie die Durchführung von weiteren Aktionen umfassen. Im Rahmen Ihrer Bewerbung werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten bei den Stellen verarbeitet, die den Bewerbungsprozess bei uns begleiten (z.B. Personalabteilung, Fachabteilungsleitung).

Personenbezogene Daten von Beschäftigten verarbeiten wir für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten erforderlich ist.

2.3 Gesetzliche Vorgaben (Art. 6 Abs. 1c DS-GVO)

Aufgrund rechtlicher Verpflichtung erfolgt eine Datenverarbeitung z.B. für Zwecke der Betrugs- und Geldwäscheprävention, Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten und der Auskunft an Behörden.

2.4 Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1f DS-GVO)

Zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten erfolgt darüber hinaus eine Datenverarbeitung für bestimmte Zwecke nach vorheriger Interessenabwägung, z.B. zur Sicherstellung des Hausrechts, Wahrung rechtlicher Ansprüche, Aufklärung von Straftaten, Ermittlung von Ausfallrisiken, optimierten Produktentwicklung, optimierten Kundenansprache zu Werbezwecken, optimierten Bedarfsplanung oder zur Sicherstellung der Datensicherheit.

 

3 Weitergehende Datenverarbeitung im Rahmen der Webseitennutzung

3.1 Pseudonymisierte Nutzung der Internetseite

Sie können unsere Internetseiten grundsätzlich besuchen, ohne uns personenbezogene Daten mitzuteilen. Pseudonymisierte Nutzungsdaten werden nicht mit den Daten des Trägers des Pseudonyms zusammengeführt. Eine Erstellung von pseudonymen Nutzungsprofilen findet nicht statt.

3.2 Statistische Auswertung der Besuche dieser Internetseite

Wir erheben, verarbeiten und speichern bei dem Aufruf dieser Internetseite oder einzelner Dateien der Internetseite folgende Daten: IP-Adresse, Webseite, von der aus die Datei abgerufen wurde, Name der Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge und Meldung über den Erfolg des Abrufs (sog. Web-Log). Diese Zugriffsdaten verwenden wir ausschließlich in nicht personalisierter Form für die stetige Verbesserung unseres Internetangebots und zu statistischen Zwecken.

3.3 Kontaktformular

Unter Angabe Ihres Namens und Ihrer E-Mail-Adresse können Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Die über unser Kontaktformular aufgenommenen Daten werden wir nur für die Bearbeitung von Anfragen, die durch das Kontaktformular eingehen, verwenden. Nach Bearbeitung der Anfrage werden die erhobenen Daten gelöscht, falls dem nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

3.4 Cookies

Haus & Grund setzt so genannte Session- und Flash-Cookies (Textdateien, die bei dem Besuch auf einer Internetseite auf dem Computer des Benutzers gespeichert werden) ein, die es Haus & Grund ermöglicht, die Nutzung unserer Internetangebote angenehm und effizient zu gestalten. Diese Session-Cookies werden mit dem Schließen des Browsers wieder gelöscht. Darüber hinaus verwendet Haus & Grund – wenn Sie dies zulassen – auch sogenannte persistente Cookies, die über die Session hinaus eingesetzt werden („sessionübergreifende Cookies“). Insbesondere diese Cookies dienen dazu, das Internetangebot von Haus & Grund nutzerfreundlich, effektiver und sicherer zu machen.
Selbstverständlich können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Cookies nicht auf der Festplatte ablegt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass dann einige Funktionen unseres Internetangebots nicht oder nicht vollständig genutzt werden können. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Empfang von Cookies eingeschaltet zu lassen.

 

4 Kategorien von Empfängern

Zur Erfüllung der vorgesehenen Zwecke kann auf die jeweils erforderlichen Daten ein abteilungsübergreifender Zugriff innerhalb unseres Unternehmens stattfinden. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter können für bestimmte Zwecke Daten erhalten, z.B. für IT-Dienstleistungen, Aktenvernichtung und Marketing. Weitere Empfänger personenbezogener Daten können darüber hinaus z. B. öffentliche Stellen, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Rechtsanwälte und Steuerberater oder Auskunfteien sein.

 

5 Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet nur statt, soweit dies z.B. zur Durchführung eines Vertrags erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist, Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben oder dies aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung hervorgeht, z.B. im Rahmen eines Konzerndatentransfers. Im Rahmen der Wartung von IT-Komponenten ist darüber hinaus nicht auszuschließen, dass ein IT-Dienstleister aus einem Drittland (z. B. USA) in seltenen Fällen Einsicht in personenbezogene Daten erhalten könnte. Ansonsten findet keine Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer oder an eine internationale Organisation statt.

 

6 Dauer der Datenspeicherung

Nach Abschluss eines Bewerbungsauswahlverfahrens werden wir Ihre Daten in der Regel innerhalb von 3 Monaten löschen, sofern keine Anstellung in unserem Unternehmen erfolgt. Für die Dauer der Vertragsbeziehung werden die personenbezogenen Daten bei uns gespeichert, darüber hinaus betragen gesetzliche Verjährungsfristen in der Regel drei Jahre. Es gelten verschiedene Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten z.B. aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO), die bis zu zehn Jahre betragen.

 

7 Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beim Auskunfts- sowie beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.

 

8 Widerruf von Einwilligungen

Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Der Zusendung unseres Newsletters können Sie auch durch Anklicken des Abmeldelinks im Newsletter widersprechen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Widerruf erst für die Zukunft wirkt.

 

9 Bestehen eines Beschwerderechts

Darüber hinaus haben Sie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i. V. m. § 19 BDSG).

 

10 Pflicht zur Bereitstellung von Daten

Sie müssen nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung eines Vertrags erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Sollten Sie uns die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, dürfen wir die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen.

 

11 Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

 

12 Profiling

Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten automatisiert mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling), z.B. Auswertung zur zielgerichteten Kundenansprache, bedarfsgerechten Werbung einschließlich Markt- und Meinungsforschung sowie zum Scoring bzw. Rating. In die Auswertung können beispielsweise Daten zum Zahlungsverhalten (z. B. Kontoumsätze, Salden) sowie Kriterien wie Branchenzugehörigkeit und Erfahrungen aus der bisherigen Geschäftsbeziehung einfließen.

 

13 Kategorien personenbezogener Daten

Folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir beispielsweise: Personenstammdaten, Vertragsstammdaten, Vertragsdurchführungs- und Beendigungsdaten, Auftragsdaten, Daten zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Bonitätsdaten, Scoring-/Ratingdaten, Werbe- und Vertriebsdaten, Daten über Ihre Nutzung von unseren angebotenen Telemedien (z.B. Zeitpunkt des Aufrufs unserer Webseiten, Apps oder Newsletter, angeklickte Seiten von uns bzw. Einträge) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten.

 

14 Datenquellen

Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten haben, verarbeiten wir ebenso wie von sonstigen Dritten zulässigerweise an uns übermittelte Daten. Zum anderen erheben wir Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Branchen- und Schuldnerverzeichnisse, Handelsregister, Presse).

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1e DS-GVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Artikel 6 Absatz 1f DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung von Daten für Zwecke der Direktwerbung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, um Direktwerbung zu betreiben. Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an:

Haus & Grund Saarland

Verband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer des Saarlandes e.V.

Bismarckstraße 52
66121 Saarbrücken

Mail: info@hug-saarland.de